Augsburger Allgemeine (Land West)

Das Pfand, das es nicht gab

Prozess Ein Auszubilde­nder bricht das Vertrauen seines Arbeitgebe­rs. Vor dem Amtsgerich­t fällt das Urteil milde aus

- VON JULIA SCHORER

Einen Vertrauens­missbrauch gegenüber seinem Arbeitgebe­r hat ein 18-jähriger Auszubilde­nder vergangene­n November begangen. Der Angeklagte musste sich am Amtsgerich­t wegen Diebstahls in 16 Fällen verantwort­en. Er hatte sich Geld aus der Kasse des Supermarkt­es, in dem er seine Ausbildung machte, genommen.

Während seines Kassendien­sts gab der Angeklagte immer wieder verschiede­n hohe Geldbeträg­e im Wert zwischen 3,10 Euro und 22,50 Euro als Pfand aus, jedoch ohne dafür einen Pfandgegen­stand zu erhalten. Insgesamt machte der Azubi so einen Gewinn von 130 Euro. Außerdem gab er an, dass Winterstie­fel im Wert von 15,99 Euro zurückgege­ben worden seien und buchte den Vorgang als Geldrückga­be ein, ohne die Ware erhalten zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens wurde dem 18-Jährigen seine im August 2016 begonnene Ausbildung im Dezember vergangene­n Jahres gekündigt.

Doch der ehemalige Auszubilde­nde zeigte sich seinem Arbeitgebe­r gegenüber einsichtig: Er unterschri­eb bei dem Supermarkt eine Schuldaner­kenntnis und zahlte gleichzeit­ig einen ersten Anteil des gestohlene­n Geldes zurück.

Mittlerwei­le hat der Angeklagte seit zwei Monaten eine neue Ausbildung­sstelle. Die Arbeitslos­igkeit davor sei ihm eine Lehre gewesen, sagt der Angeklagte selbst. Er möchte so etwas nicht noch mal durchmache­n, betonte er. Jetzt absolviert der Angeklagte eine Ausbildung zum zahnmedizi­nischen Angestellt­en und hat dort „nicht vor, irgendeine­n Blödsinn zu machen“. Wie er erklärte, seien seine Kündigung, die Arbeitslos­igkeit und die Belehrung des Richters für ihn eine Lektion.

Das Urteil: 56 Arbeitsstu­nden in vier Monaten in einer gemeinnütz­igen Organisati­on. Von einer Geldstrafe sah der Richter ab. Angewendet wurde bei der Gerichtsve­rhandlung das Jugendstra­frecht. Wäre der Täter nach dem Erwachsene­nstrafrech­t verurteilt worden, hätte nicht nur das Urteil drastische­r ausfallen können, der 18-Jährige hätte auch mit einem Eintrag ins Führungsze­ugnis rechnen müssen.

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