Augsburger Allgemeine (Land West)
Das Pfand, das es nicht gab
Prozess Ein Auszubildender bricht das Vertrauen seines Arbeitgebers. Vor dem Amtsgericht fällt das Urteil milde aus
Einen Vertrauensmissbrauch gegenüber seinem Arbeitgeber hat ein 18-jähriger Auszubildender vergangenen November begangen. Der Angeklagte musste sich am Amtsgericht wegen Diebstahls in 16 Fällen verantworten. Er hatte sich Geld aus der Kasse des Supermarktes, in dem er seine Ausbildung machte, genommen.
Während seines Kassendiensts gab der Angeklagte immer wieder verschieden hohe Geldbeträge im Wert zwischen 3,10 Euro und 22,50 Euro als Pfand aus, jedoch ohne dafür einen Pfandgegenstand zu erhalten. Insgesamt machte der Azubi so einen Gewinn von 130 Euro. Außerdem gab er an, dass Winterstiefel im Wert von 15,99 Euro zurückgegeben worden seien und buchte den Vorgang als Geldrückgabe ein, ohne die Ware erhalten zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens wurde dem 18-Jährigen seine im August 2016 begonnene Ausbildung im Dezember vergangenen Jahres gekündigt.
Doch der ehemalige Auszubildende zeigte sich seinem Arbeitgeber gegenüber einsichtig: Er unterschrieb bei dem Supermarkt eine Schuldanerkenntnis und zahlte gleichzeitig einen ersten Anteil des gestohlenen Geldes zurück.
Mittlerweile hat der Angeklagte seit zwei Monaten eine neue Ausbildungsstelle. Die Arbeitslosigkeit davor sei ihm eine Lehre gewesen, sagt der Angeklagte selbst. Er möchte so etwas nicht noch mal durchmachen, betonte er. Jetzt absolviert der Angeklagte eine Ausbildung zum zahnmedizinischen Angestellten und hat dort „nicht vor, irgendeinen Blödsinn zu machen“. Wie er erklärte, seien seine Kündigung, die Arbeitslosigkeit und die Belehrung des Richters für ihn eine Lektion.
Das Urteil: 56 Arbeitsstunden in vier Monaten in einer gemeinnützigen Organisation. Von einer Geldstrafe sah der Richter ab. Angewendet wurde bei der Gerichtsverhandlung das Jugendstrafrecht. Wäre der Täter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte nicht nur das Urteil drastischer ausfallen können, der 18-Jährige hätte auch mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen müssen.