Augsburger Allgemeine (Land West)
Outlet Streit wird schärfer
Einzelhandel Der Handelsverband Bayern fordert die Regierung von Schwaben dazu auf, gegen die geplante Erweiterung um bis zu sechs Geschäfte in Jettingen-Scheppach einzuschreiten
Jettingen Scheppach Der Handelsverband Bayern (HBE) zeigt sich alarmiert über die geplante nochmalige Erweiterung des Outlet-Areals in Jettingen-Scheppach. In einem Brief mit Datum vom gestrigen Freitag, der unserer Redaktion vorliegt, wendet er sich gegen das Projekt und fordert den schwäbischen Regierungspräsidenten Karl Michael Scheufele auf, seine Behörde solle fach- und rechtsaufsichtlich tätig werden. Das sei „zwingend notwendig und geboten“.
In zwei Bauabschnitten ist in unmittelbarer Nähe zur A 8 ein Outletcenter errichtet worden, welches nach dem Kenntnisstand des Handelsverbandes über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 3000 Quadratmeter verfügt. „Der Investor selbst spricht in seinem Werbeprospekt (...) von einer Outletfläche von insgesamt über 5000 Quadratmeter in Jettingen-Scheppach“, heißt es in dem vierseitigen Brief an die Regierung von Schwaben. Im dritten Bauabschnitt sollen nun ergänzende Flächen für das Outlet in einem Umfang von ungefähr 1100 Quadratmeter Verkaufsfläche auf dem Grundstück der Fastfoodkette Burger King errichtet werden.
Das erneute Ziel des Investors ist es nach Überzeugung des HBE, das Projekt unter Umgehung der Ausweisung eines Sondergebiets sowie der Durchführung einer landesplanerischen Beurteilung zu verwirklichen. Dieser Genehmigungspraxis war der HBE bereits für die ersten beiden Bauabschnitte entgegengetreten – jedoch ohne Erfolg. Der schwäbische HBE-Geschäftsführer Wolfgang Puff führt nun zwei neue Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ins Feld, die nach eigener Darstellung die Sicht seines Verbandes stützen. Danach könne eine landesplanerisch relevante Konzentration von Ladengeschäften, die zur Behandlung als ein Einzelhandelsgroßprojekt im Sinne des Landesentwicklungsprogramms führt, aus vielen oder auch nur aus zwei Betrieben bestehen. Baulich sind die Outlet-Geschäfte aus Warte des HBE trotz eigenständiger Zugänge, Warenanlieferung und Sozialräumen für die Mitarbeiter als Einkaufszentrum zu beurteilen. Das hätte die Ausweisung eines Sondergebiets zur Folge, was für Jettingen-Scheppach nicht zulässig ist. „Die bereits bestehende und damit auch die geplante Größenordnung sind im Übrigen aufgrund ihrer Überdimensionierung mit den Vorgaben der Landesplanung nicht vereinbar“, schließt der Brief an die Regierung.
Auch die Städte Günzburg und Burgau lassen die Erfolgsaussichten für eine Klage prüfen.