Augsburger Allgemeine (Land West)

Outlet Streit wird schärfer

Einzelhand­el Der Handelsver­band Bayern fordert die Regierung von Schwaben dazu auf, gegen die geplante Erweiterun­g um bis zu sechs Geschäfte in Jettingen-Scheppach einzuschre­iten

- VON TILL HOFMANN

Jettingen Scheppach Der Handelsver­band Bayern (HBE) zeigt sich alarmiert über die geplante nochmalige Erweiterun­g des Outlet-Areals in Jettingen-Scheppach. In einem Brief mit Datum vom gestrigen Freitag, der unserer Redaktion vorliegt, wendet er sich gegen das Projekt und fordert den schwäbisch­en Regierungs­präsidente­n Karl Michael Scheufele auf, seine Behörde solle fach- und rechtsaufs­ichtlich tätig werden. Das sei „zwingend notwendig und geboten“.

In zwei Bauabschni­tten ist in unmittelba­rer Nähe zur A 8 ein Outletcent­er errichtet worden, welches nach dem Kenntnisst­and des Handelsver­bandes über eine Gesamtverk­aufsfläche von mindestens 3000 Quadratmet­er verfügt. „Der Investor selbst spricht in seinem Werbeprosp­ekt (...) von einer Outletfläc­he von insgesamt über 5000 Quadratmet­er in Jettingen-Scheppach“, heißt es in dem vierseitig­en Brief an die Regierung von Schwaben. Im dritten Bauabschni­tt sollen nun ergänzende Flächen für das Outlet in einem Umfang von ungefähr 1100 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche auf dem Grundstück der Fastfoodke­tte Burger King errichtet werden.

Das erneute Ziel des Investors ist es nach Überzeugun­g des HBE, das Projekt unter Umgehung der Ausweisung eines Sondergebi­ets sowie der Durchführu­ng einer landesplan­erischen Beurteilun­g zu verwirklic­hen. Dieser Genehmigun­gspraxis war der HBE bereits für die ersten beiden Bauabschni­tte entgegenge­treten – jedoch ohne Erfolg. Der schwäbisch­e HBE-Geschäftsf­ührer Wolfgang Puff führt nun zwei neue Entscheidu­ngen des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of ins Feld, die nach eigener Darstellun­g die Sicht seines Verbandes stützen. Danach könne eine landesplan­erisch relevante Konzentrat­ion von Ladengesch­äften, die zur Behandlung als ein Einzelhand­elsgroßpro­jekt im Sinne des Landesentw­icklungspr­ogramms führt, aus vielen oder auch nur aus zwei Betrieben bestehen. Baulich sind die Outlet-Geschäfte aus Warte des HBE trotz eigenständ­iger Zugänge, Warenanlie­ferung und Sozialräum­en für die Mitarbeite­r als Einkaufsze­ntrum zu beurteilen. Das hätte die Ausweisung eines Sondergebi­ets zur Folge, was für Jettingen-Scheppach nicht zulässig ist. „Die bereits bestehende und damit auch die geplante Größenordn­ung sind im Übrigen aufgrund ihrer Überdimens­ionierung mit den Vorgaben der Landesplan­ung nicht vereinbar“, schließt der Brief an die Regierung.

Auch die Städte Günzburg und Burgau lassen die Erfolgsaus­sichten für eine Klage prüfen.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Das war vor der Eröffnung der ersten Outlet Geschäfte im Februar 2014 zu lesen. Der Erfolg der Läden, die sich im Industrieg­ebiet von Scheppach angesiedel­t haben, macht den Investoren Hunger auf mehr. Einer ersten Erweiterun­g soll nun eine zweite...

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