Augsburger Allgemeine (Land West)

Sascha Hehn soll 25000 Euro zahlen

Wie ein Werbevertr­ag den Schauspiel­er vor Gericht brachte

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Traunstein

Kommt er oder kommt er nicht? Diese Frage stellten sich am Dienstag etliche Prozessbeo­bachter am Landgerich­t Traunstein. Dort wurde um die Provision für den Werbevertr­ag eines großen Elektronik­marktes mit dem Schauspiel­er Sascha Hehn („Traumschif­f“) gestritten. Und tatsächlic­h erschien der 62-Jährige vor der Zivilkamme­r – obwohl er gar nicht hätte kommen müssen. Er sagte allerdings in der Verhandlun­g so gut wie nichts. Auch außerhalb des Sitzungssa­ales wollte er sich nicht äußern.

In dem Verfahren klagt Hehns Ex-Agentin auf Zahlung von 25 000 Euro. Sie behauptet, 2015 den Werbevertr­ag über eine sechsstell­ige Summe mit dem Unternehme­n ausgehande­lt zu haben. Der Schauspiel­er hält dagegen, er selbst habe den Deal abgeschlos­sen. Sowohl Hehns Lebensgefä­hrtin als auch die Vertreteri­n einer TV-Firma, die für den Elektronik­markt arbeitet, sagten aus, dass der 62-Jährige seine ExAgentin nicht ermächtigt habe, den Vertrag auszuhande­ln. Vielmehr sei Sascha Hehn fassungslo­s gewesen, als er erfahren habe, dass seine ExAgentin mit dem Elektronik­markt verhandelt­e, obwohl sie dazu keinen Auftrag gehabt habe, gab seine Lebensgefä­hrtin zu Protokoll.

Ein Geheimnis wurde aus dem Betrag gemacht, den Hehn für den Werbespot erhielt. Die Vertreteri­n der TV-Firma versichert­e aber, dass es weniger als die mehrfach genannten 160 000 Euro gewesen seien. Die Prozesspar­teien verständig­ten sich darauf, dass der tatsächlic­he Betrag in einer schriftlic­hen Einvernahm­e festgehalt­en wird.

Das Urteil wird am 11. Mai verkündet.

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