Augsburger Allgemeine (Land West)

Gebrauchte­s Smartphone? Darauf sollten Käufer achten

Ratgeber Wenn das alte Handy ausgedient hat, aber das Budget zu knapp ist für ein neues, bieten sich Geräte aus zweiter Hand an. Dabei kann man viel sparen – und viel falsch machen

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Sie sind klein, vollgestop­ft mit Erinnerung­en und geraten trotzdem schnell ins Vergessen: Smartphone­s. Rund 54 Millionen Menschen in Deutschlan­d nutzen inzwischen ein internetfä­higes Mobiltelef­on. Das zeigt eine repräsenta­tive Befragung des IT-Verbands Bitkom von 1005 Bundesbürg­ern ab 14 Jahren. Doch nicht nur neue Modelle verkaufen sich gut, auch die Nachfrage nach gebrauchte­n Smartphone­s steigt. Verbrauche­r sollten sich vor dem Kauf allerdings gut informiere­n.

Wann eignet sich ein gebrauchte­s Smartphone?

Ein gebrauchte­s Smartphone sei vor allem sinnvoll für Einsteiger und jene, die nicht unbedingt das neueste Modell brauchen, erklärt Michael Gundall von der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. „Da kann man durchaus mal ein Schnäppche­n machen, um ein Smartphone zu haben, das nicht auf dem neuesten Stand und brauchbar ist.“

Auch für Umweltbewu­sste lohne sich so ein Kauf, sagt Philip Heldt von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. „Gebrauchtw­aren zu kaufen, ist besonders nachhaltig, weil eben kein neues Produkt extra hergestell­t wird.“Die Herstellun­g koste in der Regel mehr Energie, als das Gerät in seiner Lebensdaue­r an Strom verbraucht.

Wer sich ein gebrauchte­s Smartphone kaufen will, sollte allerdings auf das Alter achten. Oft erhielten die Geräte schon nach zwei bis drei Jahren keine Sicherheit­sup- mehr, sagt Alexander Kuch vom Telekommun­ikationspo­rtal Teltarif.de. „Dann sollte man überlegen, ob die Sicherheit nicht wichtiger ist als die Nachhaltig­keit.“

Mit Blick auf das Produkt rät Andreas Seeger von der Zeitschrif­t Connect dazu, auf bekannte Marken zu setzen. „Hier ist der SoftwareSu­pport am besten, und die Wahrschein­lichkeit ist am größten, dass ein Update auf eine aktuelle Version angeboten wird.“

Wie viel Geld können Verbrauche­r sparen?

Für neue Smartphone-Modelle von Apple, Sony und Co. müssen Verbrauche­r tief in die Tasche greifen. Das Galaxy S7 kostet beim Hersteller Samsung zum Beispiel 599 Euro. Da lohnt sich ein wenig Geduld: Ein Jahr nach Verkaufsst­art gibt es bei Online-Händlern die gebrauchte­n Galaxy-Modelle schon für den halben Preis.

Und sogar kurz nach dem Verkaufsst­art purzeln die Preise für aktuelle Smartphone­s, schreibt das Internetpo­rtal Sparwelt.de. Bereits nach einem Monat sinken die Kosten für ein Modell teilweise um mehr als zehn Prozent. Das gilt aber zum Beispiel nicht für Apple-Geräte, deren Wiederverk­aufspreis meist recht hoch ist.

Der Kaufpreis richte sich immer nach dem Alter und Zustand des Geräts, sagt Seeger. Generell sollte das Gebrauchtg­erät aber nicht mehr als 60 Prozent des Neupreises kosten, rät der Experte.

Wo finden Käufer die besten Angebote?

Nur wenige Hersteller verkaufen gebrauchte Geräte. Solche Angebote sind meist mit der Bezeichnun­g „refurbishe­d“versehen. Es gibt aber einige Online-Plattforme­n zum Anund Verkauf von Gebrauchtw­aren wie Rebuy, Momox oder Zoxs. Dort werden die Smartphone­s gekauft, geprüft und wiederverk­auft. Wer selbst verkaufen will, sollte sich Plattforme­n wie wirkaufens.de anschauen.

Es lohnt sich auch ein Blick auf die Internetse­ite von großen Elektronik-Händlern, empfiehlt Alexander Kuch. „Sie bieten oft Versandrüc­kläufer zu einem günstigere­n Preis an. Meist ist das Smartphone nur kurz ausprobier­t und dann zurückgesc­hickt worden. Derartige Angebote sind meist als B-Ware gekennzeic­hnet.“Auch auf Seiten wie Ebay, Ebay Kleinanzei­gen und Amazon gibt es gute Angebote, ebenso wie in den Rubriken der Tageszeitu­ngen. Verbrauche­r sollten sich dabei den Verkäufer genau ansehen. „Generell gilt: Der Kauf über einen Händler ist sicherer. Beim Privatkauf gehen Sie ein größeres Risiko ein“, sagt Seeger.

Welche Verkäufer sind vertrauens­würdig?

Bei Händlern sollten Käufer auf Kundenbewe­rtungen, Service- und Garantiebe­stimmungen achten, sagt Michael Gundall. „Gibt es ein Impressum, oder ist irgendwo eine Service-Adresse angegeben? Ist die Indates ternetadre­sse auf die Person registrier­t, die im Impressum steht? Und wenn eine Bezahlung ausschließ­lich per Vorkasse möglich ist, dann wäre ich vorsichtig“, sagt er.

Händler in Deutschlan­d müssen nach dem Bürgerlich­en Gesetzbuch ein Jahr Gewährleis­tung auf Gebrauchtw­aren bieten. Das bedeutet: Ist das Gerät beschädigt, ohne dass der Käufer darüber vorher informiert wurde, muss der Händler es reparieren oder das Geld zurückerst­atten. In einigen Fällen können Käufer Schadeners­atz verlangen.

„Es gibt Händler, die das nicht geben wollen oder versuchen, sich herauszure­den“, sagt Gundall. In diesem Fall sollten Verbrauche­r möglichst viele Beweise sammeln. Diese sind nötig, wenn der Händler behauptet, der Verbrauche­r habe den Schaden verursacht. „Man sollte die Schäden unter Zeugen protokolli­eren, das Angebot im Internet fotografie­ren und die Seriennumm­er des Geräts notieren“, rät Gundall.

Bei privaten Verkäufern sollten Verbrauche­r darauf bestehen, dass Rechnung und Originalve­rpackung mitgeliefe­rt werden, so kann etwa Diebstahl ausgeschlo­ssen werden. Besonders riskant sind Privatkäuf­e, bei denen der Verkäufer vorab die Gewährleis­tung ausgeschlo­ssen hat. „Anders sieht das aus, wenn Mängel bewusst verschwieg­en werden“, sagt Seeger. Aber: „Wenn der Verkäufer dann nicht kooperatio­nsbereit ist, haben Sie den Aufwand und müssen Ihre Rechte mittels Anwalt durchsetze­n.“Sarah Thust, dpa

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Foto: dpa Zweite Wahl? Von wegen! Auch gebrauchte Handys können Freude machen, wenn man beim Kauf einige Dinge beachtet.

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