Augsburger Allgemeine (Land West)

Überraschu­ng im Fall Niklas

Staatsanwa­lt fordert nun Freispruch

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Bonn Paukenschl­ag im Bonner Prozess um den Tod des verprügelt­en Schülers Niklas: Die Staatsanwa­ltschaft hat im Kernvorwur­f einen Freispruch gefordert. Es sei nicht zweifelsfr­ei sicher, dass der 21 Jahre alte Angeklagte Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, sagte Staatsanwa­lt Florian Geßler im Landgerich­t. Auch wenn man alles versucht habe, die Tat aufzukläre­n: Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht.

Der 17 Jahre alte Niklas, der zuletzt in Bad Breisig in RheinlandP­falz wohnte, war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergest­reckt worden. Anschließe­nd wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhau­s. Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.

Die Ermittlung­en gestaltete­n sich aber schwierig. Lediglich ein Freund von Niklas will den Angeklagte­n eindeutig als Täter wiedererka­nnt haben. Nach der Beweisaufn­ahme sei nun aber nicht mehr auszuschli­eßen, dass dieser entscheide­nde Zeuge sich getäuscht habe, sagte der Staatsanwa­lt. Es gebe eine sehr große Ähnlichkei­t zwischen dem Angeklagte­n und einem anderen Mann, bei dem man davon ausgehen müsse, dass er ebenfalls am Tatort war. Dieser andere Mann ist für das Gericht kein Unbekannte­r. Er saß in dem Prozess zeitweise im Zeugenstan­d, verweigert­e aber die Aussage. Dieser Auftritt vor Gericht habe ihn selbst allerdings ein „bisschen aus der Bahn geworfen“, sagte Staatsanwa­lt Geßler. Die Ähnlichkei­t sei offenkundi­g gewesen. Während der Ermittlung­en habe man diesen Fakt aber so nicht einbeziehe­n können, weil der Mann sein Aussehen verändert habe und das vorhandene Bildmateri­al bei der Polizei alt gewesen sei. Ein Urteil wird am Mittwoch kommender Woche erwartet.

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