Augsburger Allgemeine (Land West)
Mildes Urteil nach tödlichem Unfall
Prozess Mit 17 Jahren verursacht eine Abiturientin einen Zusammenstoß, der zwei junge Menschen das Leben kostet
Aichach
Es ist ein Horrorunfall: Eine 17-Jährige gerät in einer leichten Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn. Ihr Auto kracht frontal in einen Kleinwagen, in dem drei junge Leute sitzen. Einen Tag später ist der 26-jährige Fahrer tot. Wenig später stirbt auch seine 21-jährige Lebensgefährtin. Für die tragischen Folgen des Unfalls zwischen Meitingen und Thierhaupten am Abend des 22. Juni 2016 musste sich gestern die junge Frau aus dem Landkreis Aichach-Friedberg vor dem Jugendgericht verantworten. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls noch minderjährig war. Pressesprecherin Daniela Lichti-Rödl berichtete im Anschluss, dass Jugendrichterin Eva-Maria Grosse die heute 18-Jährige wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung zu 64 Stunden Hilfsdiensten verurteilt hat.
Es ist ein relativ mildes Urteil und hat seine Gründe, wie Lichti-Rödl erläuterte. Einer davon ist das umfassende Geständnis. Sie habe auch nicht ansatzweise versucht, etwas zu beschönigen, so Lichti-Rödl. Ein verhängnisvoller Fahrfehler war offenbar die Ursache. Das machte ein Sachverständiger deutlich. Er betonte, dass kein Tempoverstoß vorlag. Warum die junge Frau mit ihrem Wagen auf die Gegenspur geraten war, bleibt rätselhaft.
Noch mehr als das Geständnis zählte für das Gericht die Tatsache, dass der Unfall für die Verursacherin selbst traumatische Folgen hatte. Die junge Frau, die kurz zuvor ihr Abitur mit Erfolg bestanden hatte und sich auf ihren 18. Geburtstag freute, trug kaum körperliche Beeinträchtigungen davon. An den schweren psychischen Folgen leide sie bis heute. Die 17-Jährige durfte nur am Steuer sitzen, weil sie die Option des begleiteten Fahrens gewählt hatte und ihr 53-jähriger Vater neben ihr saß. Doch auch er konnte den Unfall nicht verhindern. Die junge Frau entschuldigte sich bald nach dem Unfall bei den Hinterbliebenen in Briefen. Gestern tat sie das noch einmal, so Lichti-Rödl. Dass die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, keine Strafanträge stellten, spricht für sich.