Augsburger Allgemeine (Land West)
Geburtstagsfeier artet in Schlägerei aus
Gericht Ein 45-Jähriger erleidet Rippenbrüche und versprüht Reizgas. Brauchbare Zeugenaussagen gibt es aber kaum
Ziemlich ausgeartet ist eine Geburtstagsfeier einer Gruppe polnischer Arbeiter im Kellergeschoss ihrer Königsbrunner Pension – so viel ist sicher. Strafrechtlich Verwertbares kam bei der Verhandlung gegen einen 56 und einen 23 Jahre alten Mann am Augsburger Amtsgericht zu den Ereignissen am 15. Mai des Vorjahrs aber nur wenig heraus. Viele Anklagepunkte stellten sich als falsch heraus, ein Um- der bei Richterin Rita Greser auch Stirnrunzeln über die polizeilichen Vernehmungen auslöste.
Viel Unterhaltungswert hatte für so manchen Zuhörer die Aufarbeitung der nächtlichen Schlägerei. Mal soll der eine auf dem Boden gelegen haben, mal saß ein anderer obenauf. Da wurde der Hauptbelastungszeuge von einer dem Gericht unbekannt gebliebenen Gruppe solange getreten, bis die Meute war und er laut Attest eine Rippenserienfraktur beklagte.
Genauere Angaben konnte der 45-Jährige allerdings nicht machen. Darüber hinaus wurde wohl auch gebissen, gegen Beine geschlagen und „mit dem Knie in den Arsch getreten“. Auch Tränen flossen im Keller reichlich. Dafür sorgte der Geschädigte selbst, der großzügig in Flur und Zimmer Pfefferspray versprühte – ein entsprechendes Strafstand, verfahren wegen Körperverletzung wurde bereits eingestellt.
Verwertbare Aussagen bekam die Richterin kaum. Teils stellten die Einlassungen der Zeugen sogar die polizeilichen Vernehmungen auf den Kopf. Ein wesentlicher Kritikpunkt war, dass damals kein professioneller Dolmetscher die polnischen Staatsbürger unterstützte.
An strafrechtlich relevanten Fakten blieb von dem ausgiebigen Gela„müde“ ge mit Wodka und Whisky nur eine Körperverletzung wegen eines Kopfstoßes gegen den Geschädigten. Den hatten immerhin zwei Polizisten genau gesehen. Und dafür wurde der 56-jährige Arbeiter nun zu 480 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je zwölf Euro) verurteilt. Statt wegen gefährlicher aber nur wegen einfacher Körperverletzung. Freigesprochen wurde letztendlich der jüngere Angeklagte.