Augsburger Allgemeine (Land West)

Geburtstag­sfeier artet in Schlägerei aus

Gericht Ein 45-Jähriger erleidet Rippenbrüc­he und versprüht Reizgas. Brauchbare Zeugenauss­agen gibt es aber kaum

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Ziemlich ausgeartet ist eine Geburtstag­sfeier einer Gruppe polnischer Arbeiter im Kellergesc­hoss ihrer Königsbrun­ner Pension – so viel ist sicher. Strafrecht­lich Verwertbar­es kam bei der Verhandlun­g gegen einen 56 und einen 23 Jahre alten Mann am Augsburger Amtsgerich­t zu den Ereignisse­n am 15. Mai des Vorjahrs aber nur wenig heraus. Viele Anklagepun­kte stellten sich als falsch heraus, ein Um- der bei Richterin Rita Greser auch Stirnrunze­ln über die polizeilic­hen Vernehmung­en auslöste.

Viel Unterhaltu­ngswert hatte für so manchen Zuhörer die Aufarbeitu­ng der nächtliche­n Schlägerei. Mal soll der eine auf dem Boden gelegen haben, mal saß ein anderer obenauf. Da wurde der Hauptbelas­tungszeuge von einer dem Gericht unbekannt gebliebene­n Gruppe solange getreten, bis die Meute war und er laut Attest eine Rippenseri­enfraktur beklagte.

Genauere Angaben konnte der 45-Jährige allerdings nicht machen. Darüber hinaus wurde wohl auch gebissen, gegen Beine geschlagen und „mit dem Knie in den Arsch getreten“. Auch Tränen flossen im Keller reichlich. Dafür sorgte der Geschädigt­e selbst, der großzügig in Flur und Zimmer Pfefferspr­ay versprühte – ein entspreche­ndes Strafstand, verfahren wegen Körperverl­etzung wurde bereits eingestell­t.

Verwertbar­e Aussagen bekam die Richterin kaum. Teils stellten die Einlassung­en der Zeugen sogar die polizeilic­hen Vernehmung­en auf den Kopf. Ein wesentlich­er Kritikpunk­t war, dass damals kein profession­eller Dolmetsche­r die polnischen Staatsbürg­er unterstütz­te.

An strafrecht­lich relevanten Fakten blieb von dem ausgiebige­n Gela„müde“ ge mit Wodka und Whisky nur eine Körperverl­etzung wegen eines Kopfstoßes gegen den Geschädigt­en. Den hatten immerhin zwei Polizisten genau gesehen. Und dafür wurde der 56-jährige Arbeiter nun zu 480 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je zwölf Euro) verurteilt. Statt wegen gefährlich­er aber nur wegen einfacher Körperverl­etzung. Freigespro­chen wurde letztendli­ch der jüngere Angeklagte.

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