Augsburger Allgemeine (Land West)
Falsche Verträge
Justiz Ein Versicherungsvertreter will rasch zu Geld kommen. Am Ende bezahlt er dafür teuer
Augsburg/Stadtbergen
Zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung wurde jetzt ein 60-jähriger Versicherungsmakler verurteilt, der sich bei zahlreichen Betrügereien mindestens 14 000 Euro verschafft hatte. Der Mann aus Stadtbergen hatte ohne deren Wissen Versicherungen für Kunden abgeschlossen und dafür Provisionen kassiert.
Es dauerte geraume Zeit, bis Staatsanwalt Karl Pobuda die einzelnen Fälle aus der Anklageschrift verlesen hatte. Zwischen 500 und 3200 Euro an Provision waren demgemäß auf das Konto des Angeklagten geflossen. Geld, das zwar wenig später vom Versicherungsunternehmen wieder zurückgebucht worden war, das dem Mann aber einen Betrugsprozess vor dem Augsburger Amtsgericht einbrachte.
Unmittelbar nach Verlesen der Anklageschrift bat der Verteidiger des 60-Jährigen, Rechtsanwalt Moritz Bode, um ein „Rechtsgespräch“. Hinter verschlossener Tür verabredeten Richterin Rita Greser und ihre beiden Schöffen, der Staatsanwalt und der Verteidiger ein Verfahren (Deal). Dadurch wird einerseits eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen (oder Gutachtern etc.) vermieden und dem Angeklagten ein bestimmter Strafrahmen zugesichert, von ihm aber ein umfassendes Geständnis verlangt. Genau so kam es.
Der selbstständige Versicherungsmakler schilderte dem Gericht, dass er im Jahr 2006 Probleme mit seiner Gesundheit bekam und nicht mehr mit voller Kraft arbeiten konnte. Einerseits sei das Geld knapp geworden, andererseits sei da der Druck des Versicherungsunternehmens gewesen, Abschlüsse zu bringen. So sei er auf die Idee mit den erfundenen Verträgen und den gefälschten Unterschriften gekommen. Aus den Jahren 2011 bis 2014 resultierten die jetzt angeklagten Fälle. Die Provisionen für die abgeschlossenen Versicherungen hätten ihm über finanzielle Engpässe hinweg geholfen. Ein wirklicher Schaden sei nicht entstanden, da die Provisionen später wieder zurückgebucht worden seien. „Mein Fehler, es tut mir leid“, so der Angeklagte gegenüber dem Gericht. Inzwischen arbeite er für eine andere Versicherung.
In ihrem Urteil hielt sich Richterin Rita Greser an die Forderung des Staatsanwaltes nach einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe in zehn Fällen Betrug begangen, in sieben Fällen zudem Urkundenfälschung. Des Weiteren muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro bezahlen.