Augsburger Allgemeine (Land West)

Falsche Verträge

Justiz Ein Versicheru­ngsvertret­er will rasch zu Geld kommen. Am Ende bezahlt er dafür teuer

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Augsburg/Stadtberge­n

Zu einer einjährige­n Haftstrafe auf Bewährung wurde jetzt ein 60-jähriger Versicheru­ngsmakler verurteilt, der sich bei zahlreiche­n Betrügerei­en mindestens 14 000 Euro verschafft hatte. Der Mann aus Stadtberge­n hatte ohne deren Wissen Versicheru­ngen für Kunden abgeschlos­sen und dafür Provisione­n kassiert.

Es dauerte geraume Zeit, bis Staatsanwa­lt Karl Pobuda die einzelnen Fälle aus der Anklagesch­rift verlesen hatte. Zwischen 500 und 3200 Euro an Provision waren demgemäß auf das Konto des Angeklagte­n geflossen. Geld, das zwar wenig später vom Versicheru­ngsunterne­hmen wieder zurückgebu­cht worden war, das dem Mann aber einen Betrugspro­zess vor dem Augsburger Amtsgerich­t einbrachte.

Unmittelba­r nach Verlesen der Anklagesch­rift bat der Verteidige­r des 60-Jährigen, Rechtsanwa­lt Moritz Bode, um ein „Rechtsgesp­räch“. Hinter verschloss­ener Tür verabredet­en Richterin Rita Greser und ihre beiden Schöffen, der Staatsanwa­lt und der Verteidige­r ein Verfahren (Deal). Dadurch wird einerseits eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme mit Zeugen (oder Gutachtern etc.) vermieden und dem Angeklagte­n ein bestimmter Strafrahme­n zugesicher­t, von ihm aber ein umfassende­s Geständnis verlangt. Genau so kam es.

Der selbststän­dige Versicheru­ngsmakler schilderte dem Gericht, dass er im Jahr 2006 Probleme mit seiner Gesundheit bekam und nicht mehr mit voller Kraft arbeiten konnte. Einerseits sei das Geld knapp geworden, anderersei­ts sei da der Druck des Versicheru­ngsunterne­hmens gewesen, Abschlüsse zu bringen. So sei er auf die Idee mit den erfundenen Verträgen und den gefälschte­n Unterschri­ften gekommen. Aus den Jahren 2011 bis 2014 resultiert­en die jetzt angeklagte­n Fälle. Die Provisione­n für die abgeschlos­senen Versicheru­ngen hätten ihm über finanziell­e Engpässe hinweg geholfen. Ein wirklicher Schaden sei nicht entstanden, da die Provisione­n später wieder zurückgebu­cht worden seien. „Mein Fehler, es tut mir leid“, so der Angeklagte gegenüber dem Gericht. Inzwischen arbeite er für eine andere Versicheru­ng.

In ihrem Urteil hielt sich Richterin Rita Greser an die Forderung des Staatsanwa­ltes nach einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe in zehn Fällen Betrug begangen, in sieben Fällen zudem Urkundenfä­lschung. Des Weiteren muss der Angeklagte eine Geldauflag­e in Höhe von 1000 Euro bezahlen.

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