Augsburger Allgemeine (Land West)

Regeln für Radler

Verkehr Radfahrer nehmen es auf der Straße nicht immer so genau. Doch bei Verstößen drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg. Auch Forderunge­n nach Schadeners­atz sind nicht selten

- VON HARALD CZYCHOLL

Augsburg Jetzt im Frühling steigen wieder viele aufs Fahrrad um. Doch bevor man sich auf den Sattel schwingt, sollte man darauf achten, dass es wirklich verkehrsta­uglich ist – und sich die Verkehrsre­geln in Erinnerung rufen. Wir erläutern die wichtigste­n Vorschrift­en. ● Licht Scheinwerf­er und rotes Rücklicht, reflektier­ende Radstreife­n oder Speichenre­flektoren, zwei voneinande­r unabhängig­e Bremsen, rutschfest­e Pedale mit zwei Pedalrefle­ktoren, dazu eine Klingel. Die Straßenver­kehrsordnu­ng ist eindeutig, was die Sicherheit­sausstattu­ng eines Fahrrads betrifft. Aber: Es hält sich nicht jeder Radfahrer daran. Dabei drohen durchaus ärgerliche Bußgelder. Wer bei schlechten Sichtverhä­ltnissen ohne Licht unterwegs ist, zahlt zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld. Eine fehlende Klingel kostet 15 Euro, nicht funktionsf­ähige Bremsen zehn Euro. ● Helm Auch an einen Fahrradhel­m sollte man denken, obwohl er nicht gesetzlich vorgeschri­eben ist und deshalb auch kein Bußgeld droht. Faktisch ist der Kopfschutz aber dennoch Pflicht. Denn wenn ein Radfahrer ohne Helm unterwegs ist und sich bei einem Unfall verletzt, er sich unter Umständen ein Mitverschu­lden anrechnen lassen. Das Oberlandes­gericht Schleswig urteilte 2013, dass eine Radfahreri­n ohne Helm, die von einer unachtsam geöffneten Autotür zu Fall gebracht wurde, eine Teilschuld an ihren Verletzung­en trug (Az. 7 U 11/12). ● Gehweg Der Gehweg ist Fußgängern vorbehalte­n. Radfahrer müssen auf dem Radweg fahren oder, falls keiner vorhanden ist, die Straße benutzen. Sonst drohen zwischen 15 und 30 Euro Strafe. Darüber hinaus muss man bei Unfällen für einen erhebliche­n Teil des Schadens aufkommen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen Straßen nicht benutzen. Seit Jahresbegi­nn darf zudem auch eine Begleitper­son ab 16 Jahren auf dem Gehweg radeln, um ihrer Aufsichtsp­flicht nachzukomm­en. Auch Radler, die auf dem Radweg als Geisterfah­rer in Gegenricht­ung unterwegs sind, leben gefährlich. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro geahndet – und bei einem Unfall müssen die Geisterrad­ler mit Schadeners­atzforderu­ngen rechnen. ● Ampel Rote Ampeln zu beachten, ist eigentlich eine Selbstvers­tändlichke­it – viele Radfahrer halten sich allerdings nicht daran. Ihnen droht dann abhängig von der Länge der Rotphase ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Mitunter haben Verstöße damit zu tun, dass nicht ganz klar ist, welches Rotlicht eigentlich für sie gilt: das der Fußgängera­mpel oder doch das der normalen Fahrbahnam­pel? Mit der jüngst geändermus­s ten Straßenver­kehrsordnu­ng herrscht hier nun Klarheit: Fußgängera­mpeln gelten nur für Fußgänger. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen sich nach der Fahrbahnam­pel richten. Und für Radfahrer auf dem Radweg gelten – so vorhanden – eigene Fahrradamp­eln. Ist keine Fahrradamp­el eingericht­et, gilt die Fahrbahnam­pel. ● Handy Das Telefonier­en mit dem Handy ist auf dem Fahrrad genauso verboten wie beim Autofahren – und das gleich aus zwei Gründen. Zum einen lenkt das Telefonier­en vom Verkehr ab, zum anderen ist auch das einhändige Fahren gefährlich. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Laut Musik mit Kopfhörern zu hören, ist ebenfalls verboten: Zehn Euro Bußgeld sind vorgesehen, wenn das „Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträch­tigt“ist. ● Alkohol Klar: Wer Alkohol trinkt, lässt das Auto stehen. Doch auch auf das Rad sollte man sich in angetrunke­nem Zustand nicht unbedingt schwingen. Denn man riskiert nicht nur seine Gesundheit – sondern mitunter sogar den Führersche­in: Radler mit mehr als 1,6 Promille gelten als absolut fahruntaug­lich, wer erwischt wird, erhält drei Strafpunkt­e in Flensburg und muss ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgeha­lts bezahlen. Und was noch schwerer wiegt: Mitunter kommt auch die Versicheru­ng nicht für Schäden auf.

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Wer viel Alkohol getrunken hat, sollte lieber schieben – auch wenn die Vorschrift­en etwas lockerer sind als für Autofahrer.

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