Augsburger Allgemeine (Land West)

Notwehr oder nicht?

Prozess Ein Mann wurde mit einer Drogenspri­tze bedroht und schlug daraufhin mit einer Bierflasch­e zu. Vor Gericht erhielt er dafür einen Freispruch

- VON KLAUS UTZNI

Wer angegriffe­n wird, darf sich wehren. Das nennt man Notwehr. Eine möglicherw­eise nur eingebilde­te Gefahrensi­tuation führte für einen 26-Jährigen zu einem Freispruch, der vor Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r der gefährlich­en Körperverl­etzung angeklagt war.

Er hatte Anfang Dezember 2015 in der Jakobervor­stadt einem Kon- trahenten, 49, eine Bierflasch­e auf den Kopf geschlagen. Bei dem Streit im Dunstkreis der Drogenszen­e hatte der 49-Jährige, was dieser bestreitet, den jetzt Angeklagte­n auf offener Straße angeblich mit den Worten angegangen: „Gib mir Geld oder verkauf’ für mich mein Zeug.“Dabei habe der Mann, so behauptete der 26-Jährige (Verteidige­r: Klaus Rödl) nun im Prozess, in der geballten Hand eine Spritze gehal- ten. Es sei zu einem körperlich­en Kontakt gekommen.

Angeklagte­r legte ärztliches Attest vor

Vor lauter Angst, von einer Drogennade­l gestochen zu werden, habe er dann mit der Flasche zugeschlag­en. Um die damals für ihn gefährlich­e Situation zu belegen, legte der Angeklagte nun ein ärztliches Attest vor. Zwei Tage nach dem Vorfall hatte er sein Blut auf ansteckend­e Krankheite­n hin untersuche­n lassen. „Ich war mir damals nicht sicher, ob ich gestochen worden war.“Der Untersuchu­ngsbefund war negativ. Für das Gericht war der Gang zum Arzt kurz nach dem Vorfall ein Indiz dafür, dass der Angeklagte an eine Notwehrlag­e geglaubt hatte. Weil das gesamte Geschen nicht mehr geklärt werden konnte, folgte ein Freispruch.

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