Augsburger Allgemeine (Land West)
Wo in der Region Kampfhunde leben
Tiere 125 sogenannte Kampfhunde leben in und um Augsburg. Doch was ist überhaupt ein Kampfhund und ist er gefährlicher als andere Tiere? Die Regeln für Halter sind jedenfalls streng
125 sogenannte Kampfhunde leben in und um Augsburg. Doch was ist überhaupt ein Kampfhund und ist er wirklich gefährlicher als andere Tiere? Die Regeln für die Halter sind jedenfalls streng. Und ohne Wesenstest geht heute nichts mehr.
Region
Wer einen Kampfhund hält, muss blechen – zumindest in Augsburg. Halter müssen das zehnfache der Hundesteuer bezahlen, die für andere Hundehalter gilt. Das sind 840 Euro statt 84 Euro im Jahr. Ähnliche Regeln gelten in den Nachbarstädten Friedberg und Schwabmünchen. Anderswo ist die Gebühr für alle Hunde gleich hoch. Doch was sind eigentlich Kampfhunde, wie viele gibt es und sind sie wirklich gefährlich? Ein Blick in die Statistik der Polizei Schwaben Nord zeigt: Belege für die Gefährlichkeit gibt es kaum. Anfang Januar 2017 entlief in Königsbrunn ein junger Bullterrier. Der Ausflug blieb folgenlos, der Hund verletzte oder gefährdete niemanden. Ein Diensthundeführer der Polizei konnte das stürmische und verspielte Tier problemlos eingefangen. Der Hundehalter, der bereits auf der Suche war, kam kurze Zeit später dazu – „etwas außer Puste geraten“, wie es ein Polizeisprecher vergleichsweise gelassen formulierte.
Seit Anfang 2015 hat die Polizei Schwaben Nord zwei Angriffe notiert: Ende Juni 2016 attackierte ein Kampfhund im Beisein seines Herrchens offenbar grundlos einen anderen Hund, der schwer verletzt wurde und notoperiert werden musste. Und Ende Juni 2015 biss ein Rottweilermischling einem Rentner in einem Biergarten in Schwabmünchen leicht in den Unterarm. Wohl, weil sich der Hund bedroht fühlte, nachdem sich der Mann zu ihm gebeugt hatte. Auch etliche andere Hunde hätten mutmaßlich mit einem ähnlichen Schutzreflex auf die vermeintliche Bedrohung reagiert, heißt es bei der Polizei. Dort erkennt man „in der Summe gesehen also keine ernsthafte Vorkommnisse“, die angezeigt worden wären.
Vorkommnisse hin oder her – 19 Hunderassen stehen in Bayern auf der Liste der Kampfhundeverordnung. Wer einen Hund von einer dieser Rassen halten will, muss strenge Regeln einhalten – oder notfalls sogar in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Bundesland umziehen. Denn in anderen Bundesländern gelten andere Regeln als in Bayern, oft sind sie laxer. Bayeri- Kommunen können zusätzlich zu den ohnehin strikten Richtlinien die Haltung mancher Hunderassen verbieten, solange sie kein berechtigtes Interesse beim Halter erkennen, genau diesen Hund zu besitzen. Im Zweifel haben Fans von Pitbulls deshalb schlechte Karten.
Die nämlich fallen in die Kategorie I der Hunde „mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“, wie es in der Verordnung heißt, die in Bayern gilt. Auch Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu gehören dazu. Hunde von 14 anderen Rassen, darunter etwa Rottweiler, zählen ebenfalls als Kampfhunde. Hunde dieser Kategorie II können von einem Sachverständigen ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt bekommen. Es besagt, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.
der Stadt Augsburg und den benachbarten Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg ist kein einziger Hund der Kategorie I gemeldet. Hunde der Listenkategorie II gibt es jedoch. In der Stadt Augsburg leben 77 solcher Hunde, im Landkreis Augsburg 67 und in Aichach-Friedberg 51. In den beiden Kreisen müssen vier Tiere einen Maulkorb tragen, sieben dürfen nur mit Leine in die Öffentlichkeit. In der Stadt Augsburg gilt die Anleinpflicht für alle Hunde der beiden Kategorien – auch, wenn sie nur zu Besuch in der Stadt sind. „Wegen der Gefahr durch Kampfhunde“, heißt es aus dem Ordnungsamt.
Doch wie gefährlich und aggressiv ist ein Kampfhund? Roman Seibold, der in Pfaffenhofen an der Roth lebt, kann diese Frage beantworten. Er entscheidet seit 2002 als Sachverständiger über die sogesche nannten Negativzeugnisse. Aus seiner Sicht gibt es vor allem einen Unterschied: Die „Listenhunde“, wie die Tiere der Kategorien I und II genannt werden, hätten eine größere Beißkraft. Wenn sie zubeißen, sind die Folgen schwerwiegender als bei anderen Hunden. Über die Hunde, die als die gefährlichsten gelten, sagt Seibold: „Diese Rassen haben kein schlechteres Wesen als andere Hunde. Sie haben ein sehr gutes Sozialverhalten und sind wesensfeste Hunde.“Dennoch sind die Prüfungen, die „Wesenstests“genannt werden, aus seiner Sicht richtig. Denn sie zwingen die Halter, ihre Hunde gut zu erziehen. Seibold besucht Hund und Halter für die Wesenstests zu Hause, führt erst ein ausführliches Gespräch mit dem Halter und geht dann ausführlich mit dem Hund spazieren – in einem belebten Stadtteil oder einer FußIn gängerzone. Dort, wo Lärm herrscht und wo viele Eindrücke auf das Tier einprasseln: viele Menschen, andere Tiere, Jogger, Kinder, womöglich Autos. Anschließend führt er den Hund, der getestet wird, mit anderen Hunden zusammen. Dabei geht es vor allem um eine Frage: „Wie reagiert der Hund, wenn er einen Artgenossen wahrnimmt?“Am Ende vergleicht Seibold die Einschätzung der Halter mit dem tatsächlichen Verhalten der Tiere und entscheidet dann: Gilt das Tier als Kampfhund oder nicht?
Das Ergebnis ist fast immer dasselbe: Das Verhalten der Tiere ist in Ordnung. Nur in den Anfangsjahren sei das teilweise anders gewesen. Inzwischen habe sich das Bewusstsein der Halter verändert: Sie seien stolz darauf, in die Hundeschule zu gehen, Trainings zu besuchen und die Tiere zu beschäftigen.
Nicht überall ist die Haltung erlaubt – notfalls muss man umziehen