Augsburger Allgemeine (Land West)

Ärger um fehlende Genehmigun­gen im Hirschgart­en

Gastronomi­e Harry Winderl hätte seine Bauten genehmigen lassen müssen. Warum das Versäumnis zunächst keine Konsequenz­en hat

- VON MIRIAM ZISSLER

Für viel Wirbel sorgte vor Kurzem ein Brief, den Szenegastr­onom Harry Winderl von der Denkmalsch­utzbehörde bekam. Darin wurde beanstande­t, dass im Bereich des Biergarten­s seines Thorbräu-Kellers in der Heilig-Kreuz-Straße Werbeeleme­nte nicht genehmigt und die Gestaltung der Abgrenzung nicht mit dem Amt abgestimmt seien (AZ berichtete). Nach einem persönlich­en Termin in der Behörde war Winderl wie vor den Kopf gestoßen. „Die Gestaltung meines Biergarten­s gefällt ihnen nicht und sie passt nicht in die Altstadt“, sagte er.

Dem widerspric­ht nun Baureferen­t Gerd Merkle (CSU), der für die Denkmalsch­utzbehörde zuständig ist. Die Gestaltung des Biergarten­s mit Hackschnit­zeln, Pflanzen und verschiede­nen Dekoration­en sei ihm persönlich und auch der Behörde „vollkommen egal“. Das Amt hätte aber einen Hinweis aus der Bevölkerun­g erhalten, man solle sich eine bestimmte Werbeanlag­e, die an einem Nachbargeb­äude angebracht ist, einmal ansehen. „Solchen Hinweisen müssen wir nachgehen und es uns ansehen. Im Übrigen kommen die meisten Hinweise, die Ämter erhalten, aus der Bevölkerun­g und nicht von städtische­n Mitarbeite­rn“, sagt Merkle.

Bei der Werbeanlag­e handelt es sich um einen Glaskasten, der über einen Quadratmet­er groß ist. „Dafür braucht man eine Baugenehmi­gung. Die wurde niemals beantragt“, betont der Baureferen­t. Bei der Überprüfun­g der Werbeanlag­e wurde festgestel­lt, dass Harry Winderl beziehungs­weise der Hauseigent­ümer für die Pergola-Abgrenzung des Biergarten­s, die mit einer Vielzahl von Geranien bepflanzt ist, ebenfalls eine Baugenehmi­gung hätte beantragen müssen. „Das ist in der Bayerische­n Bauordnung festgelegt. Jeder, der auf seinem Grundstück etwas baut, das eine gewisse Größe überschrei­tet, muss einen Bauantrag stellen“, sagt Merkle. Für die Pergola im Hirschgart­en aber war dies nie der Fall. Im Fall des Biergarten­s am Thorbräu-Keller kommt hinzu, dass das Gebäude ein Einzelbaud­enkmal ist, welches als Bestandtei­l des Ensembles Altstadt Augsburg in der bayerische­n Denkmallis­te eingetrage­n ist. Das bedeutet, dass Veränderun­gen am und im Gebäude zusätzlich nach dem Denkmalsch­utzgesetz gestattet werden müssen.

Die fehlenden Genehmigun­gen haben für Harry Winderl dennoch keine Konsequenz­en. „Wir dulden das“, sagt Merkle. Winderl betreibt den Thorbräu-Keller noch bis Ende August, dann wird wie berichtet Siegfried Assei (unter anderem Azsteakas) das Lokal und den Biergarten übernehmen. Er will dort das „Spießwerk im Thorbräu-Keller“eröffnen. „Er hat bereits Kontakt zum Baureferat aufgenomme­n und will uns gemeinsam mit seinem Architekte­n zeitnah sein Konzept vorstellen, damit er bis Anfang September alle Genehmigun­gen beisammen hat, falls welche benötigt werden“, sagt Merkle.

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Foto: Winderl Einige Anbauten im Hirschgart­en von Harry Winderl hätten genehmigt werden müs sen. Der Gastronom hatte dies versäumt.

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