Augsburger Allgemeine (Land West)
Ärger um fehlende Genehmigungen im Hirschgarten
Gastronomie Harry Winderl hätte seine Bauten genehmigen lassen müssen. Warum das Versäumnis zunächst keine Konsequenzen hat
Für viel Wirbel sorgte vor Kurzem ein Brief, den Szenegastronom Harry Winderl von der Denkmalschutzbehörde bekam. Darin wurde beanstandet, dass im Bereich des Biergartens seines Thorbräu-Kellers in der Heilig-Kreuz-Straße Werbeelemente nicht genehmigt und die Gestaltung der Abgrenzung nicht mit dem Amt abgestimmt seien (AZ berichtete). Nach einem persönlichen Termin in der Behörde war Winderl wie vor den Kopf gestoßen. „Die Gestaltung meines Biergartens gefällt ihnen nicht und sie passt nicht in die Altstadt“, sagte er.
Dem widerspricht nun Baureferent Gerd Merkle (CSU), der für die Denkmalschutzbehörde zuständig ist. Die Gestaltung des Biergartens mit Hackschnitzeln, Pflanzen und verschiedenen Dekorationen sei ihm persönlich und auch der Behörde „vollkommen egal“. Das Amt hätte aber einen Hinweis aus der Bevölkerung erhalten, man solle sich eine bestimmte Werbeanlage, die an einem Nachbargebäude angebracht ist, einmal ansehen. „Solchen Hinweisen müssen wir nachgehen und es uns ansehen. Im Übrigen kommen die meisten Hinweise, die Ämter erhalten, aus der Bevölkerung und nicht von städtischen Mitarbeitern“, sagt Merkle.
Bei der Werbeanlage handelt es sich um einen Glaskasten, der über einen Quadratmeter groß ist. „Dafür braucht man eine Baugenehmigung. Die wurde niemals beantragt“, betont der Baureferent. Bei der Überprüfung der Werbeanlage wurde festgestellt, dass Harry Winderl beziehungsweise der Hauseigentümer für die Pergola-Abgrenzung des Biergartens, die mit einer Vielzahl von Geranien bepflanzt ist, ebenfalls eine Baugenehmigung hätte beantragen müssen. „Das ist in der Bayerischen Bauordnung festgelegt. Jeder, der auf seinem Grundstück etwas baut, das eine gewisse Größe überschreitet, muss einen Bauantrag stellen“, sagt Merkle. Für die Pergola im Hirschgarten aber war dies nie der Fall. Im Fall des Biergartens am Thorbräu-Keller kommt hinzu, dass das Gebäude ein Einzelbaudenkmal ist, welches als Bestandteil des Ensembles Altstadt Augsburg in der bayerischen Denkmalliste eingetragen ist. Das bedeutet, dass Veränderungen am und im Gebäude zusätzlich nach dem Denkmalschutzgesetz gestattet werden müssen.
Die fehlenden Genehmigungen haben für Harry Winderl dennoch keine Konsequenzen. „Wir dulden das“, sagt Merkle. Winderl betreibt den Thorbräu-Keller noch bis Ende August, dann wird wie berichtet Siegfried Assei (unter anderem Azsteakas) das Lokal und den Biergarten übernehmen. Er will dort das „Spießwerk im Thorbräu-Keller“eröffnen. „Er hat bereits Kontakt zum Baureferat aufgenommen und will uns gemeinsam mit seinem Architekten zeitnah sein Konzept vorstellen, damit er bis Anfang September alle Genehmigungen beisammen hat, falls welche benötigt werden“, sagt Merkle.