Augsburger Allgemeine (Land West)

Freiheitsl­iebe führt ins Gefängnis

Prozess Ein 36-jähriger Augsburger ist fasziniert vom Autofahren. Aber er kommt mit den Regeln nicht klar. Er stiehlt einen Autoschlüs­sel und das Schicksal nimmt seinen Lauf

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Die Zeiten milder Strafen sind für den Angeklagte­n jetzt vorüber

Seine Sehnsucht nach Freiheit hat gestern einem 36-jährigen Mann aus Augsburg vor dem Amtsgerich­t eineinhalb Jahre Haftstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Diebstahl und Missbrauch­s von Kennzeiche­n eingebrach­t.

Ein Auto zu fahren, das sei für ihn „mehr“. Mehr als nur von hier nach dort zu kommen, schilderte der angeklagte Lagerist dem Gericht. Autofahren gebe ihm ein Freiheitsg­efühl, ein Auto zu besitzen, zeige außerdem, dass man es geschafft habe. Doch der 36-Jährige hatte nicht nur ein Problem: Bereits im Jahr 2002 war ihm die Fahrerlaub­nis entzogen worden – zu viele Punkte plus eine Unfallfluc­ht, bestätigte er. Anschluss-Problem: Immer wieder setzte sich der Mann dennoch hinter das Steuer, sammelte inzwischen acht einschlägi­ge Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis. Zur Verhandlun­g seiner jüngsten Taten wurde der alleinerzi­ehende Vater dreier Kinder nun sogar aus der Haftanstal­t Kaisheim vorgeführt, wo er derzeit wegen eines vorangegan­genen Delikts sitzt. Im vergangene­n November und Januar war er erneut ohne Führersche­in am Steuer seines Autos aufgefalle­n. Um weniger aufzufalle­n, hatte er das bereits zuvor entstempel­te Kennzeiche­n an das nicht versichert­e Auto geschraubt. Dann, so der Angeklagte, entdeckte er eines Tages beim Inspiziere­n abgestellt­er Fahrzeuge auf dem Hof eines Gögginger Autohauses einen außen in der Fahrzeugtü­r steckenden Schlüssel. Den nahm er an sich, um später auch das Auto im Wert von 21000 Euro mitzunehme­n. Aber: In München wurde er geblitzt, der Diebstahl flog schnell auf.

Vor Gericht gestand der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Delikte. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, suchte er gegenüber Richter Fabian Espenschie­d nach einer Erklärung für sein Tun.

Staatsanwä­ltin Anna Banks anerkannte zwar das Geständnis des Angeklagte­n und den Versuch, seine Probleme mit einer Therapie in den Griff zu bekommen, sie konnte aber keine positive Sozialprog­nose stellen. „Hohe kriminelle Energie, hohen Schaden“, attestiert­e sie ihm. Immerhin hatte der Angeklagte neben den acht Voreintrag­ungen wegen Verkehrsve­rstößen auch noch acht Betrugs- und Urkundenfä­lschungsde­likte zu Buche stehen. Sie forderte 18 Monate Haft. Stefan Mittelbach, Verteidige­r des 36-Jährigen, wollte es bei einem Jahr bewendet wissen.

Richter Espenschie­d verwies in seinem Urteil auf die hohe Rückfallge­schwindigk­eit bei dem Angeklagte­n. Aus seiner Sicht seien die Zeiten milder Strafen für ihn vorüber. Er verurteilt­e den Angeklagte­n zu 18 Monaten Haft und verhängte darüber hinaus eine zweijährig­e Sperre für eine neue Erteilung des Führersche­ins. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Nach der Haftentlas­sung wird der Angeklagte Gelegenhei­t haben, zunächst seinen Therapieer­folg als Fußgänger, Radfahrer oder Straßenbah­npassagier zu testen.

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Die Faszinatio­n Auto brachte jetzt einem 36 Jährigen eine 18 monatige Haftstrafe ein.

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