Augsburger Allgemeine (Land West)
Gericht in Paris stutzt Notstandsgesetz
Versammlungsverbot verfassungswidrig
Paris
Das Pariser Verfassungsgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezustands für verfassungswidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrationen genutzt wurde. Nach der Regelung können die Behörden Einzelpersonen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten. Der Verfassungsrat hob sie am Freitag auf – allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezustand nach aktueller Rechtslage ausläuft.
Die Regierung will dem Parlament aber vorschlagen, die Sonderrechte für Behörden bis November zu verlängern. Der Ausnahmezustand war nach den Terroranschlägen vom November 2015 verhängt worden. Die Möglichkeit der Aufenthaltsverbote war im Zusammenhang mit Protesten gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform im vergangenen Jahr in die Kritik geraten. Laut Amnesty International wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-TerrorKampfes die Versammlungsfreiheit zu beschränken. Der Verfassungsrat urteilte, dass das Sonderrecht für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthaltsverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheitskräfte „zu beeinträchtigen sucht“.