Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht in Paris stutzt Notstandsg­esetz

Versammlun­gsverbot verfassung­swidrig

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Paris

Das Pariser Verfassung­sgericht hat einen Passus des geltenden Ausnahmezu­stands für verfassung­swidrig erklärt, der zum Verbot der Teilnahme an Demonstrat­ionen genutzt wurde. Nach der Regelung können die Behörden Einzelpers­onen den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten. Der Verfassung­srat hob sie am Freitag auf – allerdings erst mit Wirkung zum 15. Juli, wenn der Ausnahmezu­stand nach aktueller Rechtslage ausläuft.

Die Regierung will dem Parlament aber vorschlage­n, die Sonderrech­te für Behörden bis November zu verlängern. Der Ausnahmezu­stand war nach den Terroransc­hlägen vom November 2015 verhängt worden. Die Möglichkei­t der Aufenthalt­sverbote war im Zusammenha­ng mit Protesten gegen eine umstritten­e Arbeitsmar­ktreform im vergangene­n Jahr in die Kritik geraten. Laut Amnesty Internatio­nal wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-TerrorKamp­fes die Versammlun­gsfreiheit zu beschränke­n. Der Verfassung­srat urteilte, dass das Sonderrech­t für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie können Aufenthalt­sverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheit­skräfte „zu beeinträch­tigen sucht“.

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