Augsburger Allgemeine (Land West)
Das Wahlsystem macht es kleinen Parteien schwer
Stimmen der unterlegenen Kandidaten werden bei der Sitzverteilung im Parlament nicht berücksichtigt. Ein Kandidat ist schon im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt. Zugleich müssen damit mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für ihn gestimmt haben. Ansonsten entscheidet eine Stichwahl eine Woche später. An der können alle Kandidaten teilnehmen, für die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der Wahlberechtigten des Wahlkreises gestimmt haben. In der zweiten Runde gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.