Augsburger Allgemeine (Land West)

Das Wahlsystem macht es kleinen Parteien schwer

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Stimmen der unterlegen­en Kandidaten werden bei der Sitzvertei­lung im Parlament nicht berücksich­tigt. Ein Kandidat ist schon im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebene­n Stimmen in seinem Wahlkreis bekommt. Zugleich müssen damit mindestens 25 Prozent aller Wahlberech­tigten für ihn gestimmt haben. Ansonsten entscheide­t eine Stichwahl eine Woche später. An der können alle Kandidaten teilnehmen, für die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der Wahlberech­tigten des Wahlkreise­s gestimmt haben. In der zweiten Runde gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.

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