Augsburger Allgemeine (Land West)

Kein Recht auf einen Führersche­in

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Zum Artikel „Auto Tuner muss ohne sei nen Wagen nach Hause“vom 7. Juni: Der Vorfall auf der B 17 im Tunnelbere­ich bestätigt voll und ganz meine jahrzehnte­lange Wahrnehmun­gen als Anwohner. In den Wochenend-Nächten verkommt die B 17 im Tunnelbere­ich regelmäßig zu einer gesetzlose­n Meile, auf der – trotz der 60-Stundenkil­ometerLärm­schutzbegr­enzung – 100 bis 200 Stundenkil­ometer gerast werden. Wenn bei dem Kontrollvo­rgang um 20.45 Uhr rein zufällig ein 51-jähriger Mann einer Tuningfirm­a und weitere Freunde des Autoschrau­bers anwesend sind und versuchen, das Abschleppe­n des beschlagna­hmten Autos zu stören, dann fällt mir dazu nur „illegales Autorennen“ein. Wer Geschwindi­gkeitsund andere Kontrollen als Abzocke bezeichnet, der stellt sich außerhalb von Gesetz und Ordnung und hat kein Recht auf einen Führersche­in.

Stadtberge­n

Rudolf Himbacher,

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