Augsburger Allgemeine (Land West)
Schreiende Kinder: Mann stoppt Betrunkene
Verkehr Eine Frau fährt in Schlangenlinien und ist nicht allein im Auto. Der 25-Jährige greift ein. Was die Polizei von dieser Art Zivilcourage hält
Es ist ein schöner frühsommerlicher Abend. Thomas D* fährt mit seiner Frau Sarah* und seinen beiden Kindern gerade nach Hause; sie waren an jenem Sonntag bei seinen Schwiegereltern zu Besuch. Als sie zwischen Schwabmünchen und Untermeitingen sind, fällt ihnen ein Kleinwagen auf. Die Autofahrerin streift fast die rechte Leitplanke. „Im ersten Moment habe ich mir dabei nichts Schlimmes gedacht. Ich ging davon aus, dass sie nur irgendetwas sucht“, sagt der 25-Jährige aus dem Landkreis Augsburg. Was Thomas zu diesem Zeitpunkt nicht weiß: Die 40-jährige Frau am Steuer ist stark betrunken. Und mit ihr im Auto sind vier kleine Kinder.
Dass die Frau nicht alleine im Wagen sitzt, bemerken auch Thomas und Sarah. Durch die Heckscheibe des vor ihnen fahrenden Autos erkennen sie die Kinder. Wie sich später herausstellt, sind es die drei Kinder der 40-Jährigen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren sowie ein zehn Jahre altes Nachbarkind. „Die Kinder haben geschrien und wie wild rumgezappelt“, erinnern sich Thomas und Sarah. Doch was genau los ist, das wissen sie nicht. Sie wissen nur, dass sie etwas unternehmen müssen. Und zwar schnell, bevor etwas passiert. Er entschließt sich, das Auto zu überholen. „Obwohl meine größte Sorge war, dass es zu einem Unfall kommt und meine zwei Kinder verletzt werden“, sagt Thomas.
Wenige Augenblicke später sieht er im Rückspiegel, wie die 40-Jährige auf die Gegenfahrbahn kommt. Nur ein paar Zentimeter weiter und sie wäre mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Einige hundert Meter nach dem Überholmanöver, an einer Kreuzung kurz vor dem Bahnübergang in Untermeitingen, hält Thomas halb auf der Straße stehend an. Mit Handbewegungen will er sie zum Anhalten auffordern – vergeblich. „Sie hat überhaupt nicht reagiert, ist einfach weitergefahren“, sagt Thomas und schüttelt den Kopf.
Er nimmt wieder die Verfolgung der betrunkenen Frau auf. Ein von der Polizei später durchgeführter Atemalkoholtest ergibt bei ihr einen Wert von 2,48 Promille. In einer engen Straße legt die Frau plötzlich den Rückwärtsgang ein. Sie möchte ein entgegenkommendes Auto vorbeilassen. Was sie dabei nicht bemerkt: Das Auto von Thomas. „Da geht einem ziemlich die Muffe, wenn ein Auto so schnell auf einen zufährt“, sagt der junge Familienvater. Dann fährt die 40-Jährige weiter. Kurze Zeit später ist die Verfolgung beendet. Die Frau stellt ihren Wagen am Straßenrand ab, die Kinder rennen verstört aus dem Auto. Sie weinen und schreien, erinnert sich Thomas. Die Kinder rennen sofort zu einem Nachbarn, Thomas hingegen geht zielstrebig zur Fahrertür. „Ich wusste ja nicht, was mit der Frau los ist – ob sie einen Hitzschlag hat oder betrunken ist.“
Die Frau habe ihn zuerst überhaupt nicht wahrgenommen. Er befahl ihr, den Motor auszumachen und ihm die Autoschlüssel zu geben. Seine Frau rief in der Zwischenzeit die Polizei.
Schwabmünchens Polizeichef Gernot Hasmüller ist froh, dass bei dieser Aktion nichts passiert ist. Seiner Meinung nach war es aber schon zu viel an Zivilcourage: „In so einem Fall ist davon abzuraten, als Privatmann einen anderen Autofahrer aus dem Verkehr zu ziehen.“Hasmüller erinnert an ein tollkühnes Manöver im Februar dieses Jahres auf der A 9: Ein Autofahrer überholte einen anderen Wagen, bremste diesen komplett herunter und rettete dem fast bewusstlosen Mann so das Leben. Dies sei aber ein „absoluter Notfall“und die Ausnahme gewesen. Wenn jemand in Schlangenlinien unterwegs ist, sei es laut Hasmüller besser, die Polizei zu rufen und dem Autofahrer mit genügend Abstand zu folgen.
Thomas ärgert sich auch Tage nach dem Vorfall noch über manch andere Verkehrsteilnehmer. Mindestens ein weiterer Autofahrer habe seiner Meinung nach die Schlangenlinienfahrt der betrunkenen Frau beobachtet – und nichts unternommen. Je länger er über den Fall nachdenkt, desto mehr wird ihm bewusst, dass dies jeden treffen könne: „Man gibt sein Kind guten Gewissens einem Nachbarn und dann passiert so etwas“, sagt er über die Trunkenheitsfahrt. Er hofft, dass die Frau nun professionelle Hilfe bekomme, damit sich so etwas nicht wiederhole.
*Namen von der Redaktion geändert
„In so einem Fall ist davon abzuraten, als Privatmann einen anderen Autofahrer aus dem Verkehr zu ziehen.“Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion