Augsburger Allgemeine (Land West)
Die Humanität wird beachtet
Die meisten Asylbewerber, die nicht anerkannt werden, reisen freiwillig aus. Es gibt aber immer wieder einzelne, die nach gerichtlicher Entscheidung weder Anspruch auf Asyl noch auf eine Duldung haben und dennoch versuchen, sich mit allerlei Tricks einer Abschiebung zu entziehen. In solchen Fällen ist die Abschiebungshaft oft das letzte Mittel des Staates, sein Recht durchzusetzen. Das ist nicht schön, aber unverzichtbar.
Dennoch muss auch bei der Ausübung von Zwang die Humanität beachtet werden. Ein Rechtsstaat darf Menschen, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben, nicht wie Straftäter behandeln. Das hat auch der Europäische Gerichtshof so entschieden. Und er hat klargestellt, dass es nicht ausreicht, in normalen Gefängnissen eigene Abteilungen für Abschiebehäftlinge einzurichten.
Bayern hat darauf jetzt reagiert und das Abschiebegefängnis in Eichstätt in Betrieb genommen. Die Menschen sind dort unter humaneren Bedingungen inhaftiert: mehr Bewegungsfreiheit im Innern, mehr Freizeitmöglichkeiten, bessere Betreuung, längere Besuchszeiten. Das ist, auch wenn es weiter Proteste geben wird, ein Fortschritt im Vollzug des Asylrechts.