Augsburger Allgemeine (Land West)
Falsches Kind aufgezogen
Familie bekommt Entschädigung
Graz In Österreich bekommt eine Familie 90 000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgericht Graz sah es als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war.
Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung der Tochter erfahren, dass sie nicht das leibliche Kind sein kann. Das Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht – das Mädchen wog keine zwei Kilogramm – auf die Welt gekommen sei. Trotz weiterer DNATests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte.