Augsburger Allgemeine (Land West)

Falsches Kind aufgezogen

Familie bekommt Entschädig­ung

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Graz In Österreich bekommt eine Familie 90 000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgerich­t Graz sah es als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskran­kenhaus zur Verwechslu­ng zweier Neugeboren­er gekommen war.

Außerdem muss die Krankenans­taltengese­llschaft die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutunters­uchung der Tochter erfahren, dass sie nicht das leibliche Kind sein kann. Das Krankenhau­s hatte eine mögliche Verwechslu­ng für unwahrsche­inlich gehalten, da in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht – das Mädchen wog keine zwei Kilogramm – auf die Welt gekommen sei. Trotz weiterer DNATests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslu­ng beteiligt gewesen sein könnte.

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