Augsburger Allgemeine (Land West)
Erst der rote Aufkleber, dann die Schrottpresse
Polizei Zwischen Westendorf und Ostendorf steht ein herrenloses Schrottauto. Was jetzt damit passiert
Landkreis Augsburg
Achtlos abgestellt in der Hoffnung, dass sich irgendjemand schon darum kümmert: Ein Schrottauto ist jetzt ein Fall für die Polizei. Unbekannte hatten es südlich der Ortsverbindung von Westendorf und Ostendorf an der Gasverteilstelle geparkt. Jetzt geht es darum, herauszufinden, wem der dunkelblaue Kia Clarus gehört. Auffällig ist das ziemlich ramponierte Gefährt allemal: Auf das Blech der Motorhaube und des Kofferraums sind die Namen Benni und Tomy gesprüht.
Die Nummernschilder sind freilich abgeschraubt. Dafür gibt es einen Hinweis, der die Polizei vielleicht auf den Halter bringen könnte: Auf der Umweltplakette steht ein Kennzeichen, das in den Landkreis Neu-Ulm führt. Ist dort der Vorbesitzer zu Hause? Er muss am Ende dafür aufkommen, wenn der Wagen kostenpflichtig entfernt wird.
Zuerst wird geklärt, auf wessen Grund das Auto steht
Was so einfach klingt, ist eine mühsame Angelegenheit. Denn zunächst einmal müsse geklärt werden, auf wessen Grund sich der Schrottwagen befindet, erklärt Polizeioberkommissar Gerhard Miehle von der zuständigen Dienstelle in Gersthofen. Steht das Auto auf Privatgrund, dann ist der Eigentümer gefragt. Die Polizei lässt ihn aber nicht im Regen stehen, sondern ermittelt weiter. Schließlich könnte es sich um einen Verstoß gegen das Abfallrecht oder die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen handeln. Steht der abgemeldete Wagen längere Zeit auf öffentlichem Grund, dann gibt es eine Mahnung: einen roten Aufkleber. Darauf vermerkt ist eine Frist – der Besitzer wird aufgefordert, seinen Wagen innerhalb von einem Monat zu entfernen. Tut er das nicht, dann schreitet in der Regel die Kommune oder die Verkehrsbehörde am Landratsamt ein. Im schlimmsten Fall kann das Auto zum Verschrotten freigegeben werden – natürlich auf Kosten des letzten Fahrzeughalters. Zahlt der nicht, dann droht sogar ein Vollstreckungsverfahren.
Dazu gibt es außerdem ein Bußgeld: Für die Ordnungswidrigkeit können bis zu 500 Euro fällig werden. Bis zu vier Fahrzeuge im Jahr wandern im Landkreis zum Schrotthändler.