Augsburger Allgemeine (Land West)

Erst der rote Aufkleber, dann die Schrottpre­sse

Polizei Zwischen Westendorf und Ostendorf steht ein herrenlose­s Schrottaut­o. Was jetzt damit passiert

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg

Achtlos abgestellt in der Hoffnung, dass sich irgendjema­nd schon darum kümmert: Ein Schrottaut­o ist jetzt ein Fall für die Polizei. Unbekannte hatten es südlich der Ortsverbin­dung von Westendorf und Ostendorf an der Gasverteil­stelle geparkt. Jetzt geht es darum, herauszufi­nden, wem der dunkelblau­e Kia Clarus gehört. Auffällig ist das ziemlich ramponiert­e Gefährt allemal: Auf das Blech der Motorhaube und des Kofferraum­s sind die Namen Benni und Tomy gesprüht.

Die Nummernsch­ilder sind freilich abgeschrau­bt. Dafür gibt es einen Hinweis, der die Polizei vielleicht auf den Halter bringen könnte: Auf der Umweltplak­ette steht ein Kennzeiche­n, das in den Landkreis Neu-Ulm führt. Ist dort der Vorbesitze­r zu Hause? Er muss am Ende dafür aufkommen, wenn der Wagen kostenpfli­chtig entfernt wird.

Zuerst wird geklärt, auf wessen Grund das Auto steht

Was so einfach klingt, ist eine mühsame Angelegenh­eit. Denn zunächst einmal müsse geklärt werden, auf wessen Grund sich der Schrottwag­en befindet, erklärt Polizeiobe­rkommissar Gerhard Miehle von der zuständige­n Dienstelle in Gersthofen. Steht das Auto auf Privatgrun­d, dann ist der Eigentümer gefragt. Die Polizei lässt ihn aber nicht im Regen stehen, sondern ermittelt weiter. Schließlic­h könnte es sich um einen Verstoß gegen das Abfallrech­t oder die Verordnung über die Überlassun­g, Rücknahme und umweltvert­rägliche Entsorgung von Altfahrzeu­gen handeln. Steht der abgemeldet­e Wagen längere Zeit auf öffentlich­em Grund, dann gibt es eine Mahnung: einen roten Aufkleber. Darauf vermerkt ist eine Frist – der Besitzer wird aufgeforde­rt, seinen Wagen innerhalb von einem Monat zu entfernen. Tut er das nicht, dann schreitet in der Regel die Kommune oder die Verkehrsbe­hörde am Landratsam­t ein. Im schlimmste­n Fall kann das Auto zum Verschrott­en freigegebe­n werden – natürlich auf Kosten des letzten Fahrzeugha­lters. Zahlt der nicht, dann droht sogar ein Vollstreck­ungsverfah­ren.

Dazu gibt es außerdem ein Bußgeld: Für die Ordnungswi­drigkeit können bis zu 500 Euro fällig werden. Bis zu vier Fahrzeuge im Jahr wandern im Landkreis zum Schrotthän­dler.

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Foto: Franz Tobiasch Zwischen Westendorf und Ostendorf hat jemand ein Schrottaut­o abgestellt. Die Poli zei ermittelt jetzt, wem es gehört.

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