Augsburger Allgemeine (Land West)
Neusäß will gegen die Plakatflut vorgehen
Regelung Die Stadt wird nun eine Satzung für die Sondernutzung von Straßen erarbeiten
Wenn man den öffentlichen Straßenraum für seine privaten oder kommerziellen Zwecke nutzen will, braucht man dafür eine Genehmigung der Kommune. Besonders nützlich ist es, wenn die Kommune hierzu eine eigene Satzung hat. Mit ihr kann die Kommune in einem gewissen Rahmen bestimmen, was sie zulassen will und was nicht und wie hoch die Gebühren sind.
Mit einer solchen Satzung beschäftigte sich nun der Planungsausschuss der Stadt Neusäß, denn bisher hat die Stadt kein solches Regelwerk. Deshalb diskutierte das Gremium nun über einen Standardentwurf, der sich an den Satzungen anderer Städte orientiert.
Wie Bauamtsleiter Gerald Adolf in der Sitzung schilderte, hat vor allem die restriktivere Haltung der Stadt Augsburg zur Plakatierung zu einem Ausweichen der Werbeagenturen und Veranstalter ins Umland geführt. So hat Augsburg die zulässige Zahl der Plakate pro Jahr mehr als halbiert.
Auch Neusäß will sich seine Straßen nicht länger mit zu viel Werbung „zupflastern“lassen. Wolfgang Weiland (Freie Wähler) regte sogar an, die Menge der Plakate pro hundert Meter zu begrenzen, „damit nicht an jedem Laternenmast ein Plakat hängt“.
Auch die Gebührensatzung muss überarbeitet werden, beschlossen die Ausschussmitglieder. So sollen gemeinnützige, hiesige Vereine nur geringe Gebühren zahlen müssen, wenn sie ein Fest organisieren. Rein kommerzielle Anbieter sollen dagegen mehr zahlen, finden die Stadträte. Dasselbe Prinzip wollen sie auf Bauherren anwenden: Ein Häuslebauer soll nicht übermäßig belastet werden, weil er eine Straße sperren lassen muss, meinte auch CSUStadtrat Axel Salzmann.
Der Ausschuss will sich wieder mit dem Thema befassen, wenn die Stadtverwaltung die Anregungen aus der Sitzung in den Satzungsentwurf eingearbeitet hat.
Häuslebauer nicht übermäßig belasten