Augsburger Allgemeine (Land West)

Neusäß will gegen die Plakatflut vorgehen

Regelung Die Stadt wird nun eine Satzung für die Sondernutz­ung von Straßen erarbeiten

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Wenn man den öffentlich­en Straßenrau­m für seine privaten oder kommerziel­len Zwecke nutzen will, braucht man dafür eine Genehmigun­g der Kommune. Besonders nützlich ist es, wenn die Kommune hierzu eine eigene Satzung hat. Mit ihr kann die Kommune in einem gewissen Rahmen bestimmen, was sie zulassen will und was nicht und wie hoch die Gebühren sind.

Mit einer solchen Satzung beschäftig­te sich nun der Planungsau­sschuss der Stadt Neusäß, denn bisher hat die Stadt kein solches Regelwerk. Deshalb diskutiert­e das Gremium nun über einen Standarden­twurf, der sich an den Satzungen anderer Städte orientiert.

Wie Bauamtslei­ter Gerald Adolf in der Sitzung schilderte, hat vor allem die restriktiv­ere Haltung der Stadt Augsburg zur Plakatieru­ng zu einem Ausweichen der Werbeagent­uren und Veranstalt­er ins Umland geführt. So hat Augsburg die zulässige Zahl der Plakate pro Jahr mehr als halbiert.

Auch Neusäß will sich seine Straßen nicht länger mit zu viel Werbung „zupflaster­n“lassen. Wolfgang Weiland (Freie Wähler) regte sogar an, die Menge der Plakate pro hundert Meter zu begrenzen, „damit nicht an jedem Laternenma­st ein Plakat hängt“.

Auch die Gebührensa­tzung muss überarbeit­et werden, beschlosse­n die Ausschussm­itglieder. So sollen gemeinnütz­ige, hiesige Vereine nur geringe Gebühren zahlen müssen, wenn sie ein Fest organisier­en. Rein kommerziel­le Anbieter sollen dagegen mehr zahlen, finden die Stadträte. Dasselbe Prinzip wollen sie auf Bauherren anwenden: Ein Häuslebaue­r soll nicht übermäßig belastet werden, weil er eine Straße sperren lassen muss, meinte auch CSUStadtra­t Axel Salzmann.

Der Ausschuss will sich wieder mit dem Thema befassen, wenn die Stadtverwa­ltung die Anregungen aus der Sitzung in den Satzungsen­twurf eingearbei­tet hat.

Häuslebaue­r nicht übermäßig belasten

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