Augsburger Allgemeine (Land West)
Idee für Bauherrengemeinschaft in Hainhofen
Bauen Nach Infoveranstaltungen gibt es Nachfragen von Bürgern. Eine Firma aus Fellheim erläutert ihr Vorhaben im Neusässer Stadtteil
Neusäß Hainhofen
22 mögliche Bauplätze am Ortsausgang in Hainhofen sorgen in Neusäß für Gesprächsstoff. Es gab bereits Infoveranstaltungen für interessierte Häuslebauer. Wegen Nachfragen von Bürgern im Rathaus hatte Bürgermeister Richard Greiner darauf hingewiesen, dass es zu dem Areal am Sportplatz keine städtischen Beschlüsse und kein Baurecht gebe (wir berichteten). Theodor Teklenburg, Geschäftsführer der Fellheimer Firma Pari-Systems GmbH, erläutert das Vorhaben so: Seine Firma wolle anbieten, eine Bauherrengemeinschaft in Hainhofen zu bilden.
Interessenten sollten sich zusammenschließen, die Unterallgäuer Firma Pari-Systems biete als Dienstleister die Projektkoordination zur Baulandentwicklung an, erläutere Ablauf, Optionen, Risiken und Kosten. Kerstin Zoch, Pressesprecherin im Landratsamt Augsburg, erklärt: „Bauherrengemeinschaften sind rein privatrechtliche Zusammenschlüsse mehrerer Bauherren.“Der Behörde sei nicht bekannt, wie viele Bauherrengemeinschaften im Landkreis gegründet werden. Es komme aber durchaus vor, dass Gemeinschaften als Bauherren in Bauantragsverfahren auftreten.
Derzeit wird auf der ins Auge gefassten Fläche noch Landwirtschaft betrieben. Teklenburg betont, dass auf die Stadt keine Kosten zukämen und sie trotzdem mitbestimmen könne. Das Projekt richte sich nicht „an Berufspendler aus München“, sondern an Menschen aus Neusäß und der Umgebung. Allein aus Neusäß reiche die Zahl der Interessenten, um „mehr als die Hälfte der geplanten Grundstücke zu besetzen“.
Der Kaufpreis richtet sich laut Teklenburg nach dem Markt und werde durch einen Gutachter festgelegt. Während der Grundbesitzer mit Geologen prüft, ob auf der Fläche uneingeschränkt bebaut werden kann, erstelle die Firma einen ersten Entwurf des Bebauungsplans. Durch Verpflichtungserklärungen wolle sich die Firma absichern, so Teklenburg: Die zukünftigen Bauherren müssten nachweisen, dass sie finanziell in der Lage seien, das Vorhaben zu stemmen. Komme das Projekt zustande, greife der Vertrag. „Interessenten können bis zum Entschluss der Stadt jederzeit wie- der austreten“, sagt Teklenburg. Die Gemeinschaft trete geschlossen auf die Stadt zu und beantrage die Umwandlung in Bauland. Stimme die Kommune zu, entstünden für die Interessenten Kosten. Wenn nicht, endet das Projekt. „Vielen Gemeinden ist dieses Bauherrenmodell sympathisch“, sagt Teklenburg.