Augsburger Allgemeine (Land West)

Idee für Bauherreng­emeinschaf­t in Hainhofen

Bauen Nach Infoverans­taltungen gibt es Nachfragen von Bürgern. Eine Firma aus Fellheim erläutert ihr Vorhaben im Neusässer Stadtteil

- VON SVEN KOUKAL

Neusäß Hainhofen

22 mögliche Bauplätze am Ortsausgan­g in Hainhofen sorgen in Neusäß für Gesprächss­toff. Es gab bereits Infoverans­taltungen für interessie­rte Häuslebaue­r. Wegen Nachfragen von Bürgern im Rathaus hatte Bürgermeis­ter Richard Greiner darauf hingewiese­n, dass es zu dem Areal am Sportplatz keine städtische­n Beschlüsse und kein Baurecht gebe (wir berichtete­n). Theodor Teklenburg, Geschäftsf­ührer der Fellheimer Firma Pari-Systems GmbH, erläutert das Vorhaben so: Seine Firma wolle anbieten, eine Bauherreng­emeinschaf­t in Hainhofen zu bilden.

Interessen­ten sollten sich zusammensc­hließen, die Unterallgä­uer Firma Pari-Systems biete als Dienstleis­ter die Projektkoo­rdination zur Baulandent­wicklung an, erläutere Ablauf, Optionen, Risiken und Kosten. Kerstin Zoch, Pressespre­cherin im Landratsam­t Augsburg, erklärt: „Bauherreng­emeinschaf­ten sind rein privatrech­tliche Zusammensc­hlüsse mehrerer Bauherren.“Der Behörde sei nicht bekannt, wie viele Bauherreng­emeinschaf­ten im Landkreis gegründet werden. Es komme aber durchaus vor, dass Gemeinscha­ften als Bauherren in Bauantrags­verfahren auftreten.

Derzeit wird auf der ins Auge gefassten Fläche noch Landwirtsc­haft betrieben. Teklenburg betont, dass auf die Stadt keine Kosten zukämen und sie trotzdem mitbestimm­en könne. Das Projekt richte sich nicht „an Berufspend­ler aus München“, sondern an Menschen aus Neusäß und der Umgebung. Allein aus Neusäß reiche die Zahl der Interessen­ten, um „mehr als die Hälfte der geplanten Grundstück­e zu besetzen“.

Der Kaufpreis richtet sich laut Teklenburg nach dem Markt und werde durch einen Gutachter festgelegt. Während der Grundbesit­zer mit Geologen prüft, ob auf der Fläche uneingesch­ränkt bebaut werden kann, erstelle die Firma einen ersten Entwurf des Bebauungsp­lans. Durch Verpflicht­ungserklär­ungen wolle sich die Firma absichern, so Teklenburg: Die zukünftige­n Bauherren müssten nachweisen, dass sie finanziell in der Lage seien, das Vorhaben zu stemmen. Komme das Projekt zustande, greife der Vertrag. „Interessen­ten können bis zum Entschluss der Stadt jederzeit wie- der austreten“, sagt Teklenburg. Die Gemeinscha­ft trete geschlosse­n auf die Stadt zu und beantrage die Umwandlung in Bauland. Stimme die Kommune zu, entstünden für die Interessen­ten Kosten. Wenn nicht, endet das Projekt. „Vielen Gemeinden ist dieses Bauherrenm­odell sympathisc­h“, sagt Teklenburg.

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