Augsburger Allgemeine (Land West)

Häftling findet Anschlag gut

Justiz Gericht aber findet Billigung des Terrors in Brüssel nicht gut und verlängert die Haftzeit eines 35-jährigen Tunesiers um fünf Monate

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Augsburg/Kaisheim.

Es war am 22. März 2016 um 7.58 Uhr und 9.11 Uhr, als bei einem Terroransc­hlag auf dem Flughafen in Brüssel und der U-Bahnstatio­n Maalbeek insgesamt 32 Menschen ums Leben kamen und über 300 verletzt wurden. Zu der Tat bekannte sich die Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS).

Nur knapp drei Stunden später äußerte ein 35-jähriger tunesische­r Häftling im Gefängnis Kaisheim unverhohle­n seine Genugtuung über den Anschlag. Gegenüber einer Justizbeam­tin sagte er: „Europa nix gut. Brüssel gut. Moslems überall“. Wegen „Billigung von Straftaten“ist der Gefangene jetzt vom Amtsgerich­t in Augsburg zu einer weiteren Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden.

Vor Strafricht­er Fabian Espenschie­d räumte der Tunesier über seinen Anwalt Florian Engert die „spontane Äußerung“ein, die er nun bedauere. Er sei zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Medikament­en und Marihuana gestanden, ergänzte er seinen Verteidige­r. Wie er denn an das Rauschgift gekommen sei, wollte der Richter wissen. Die Antwort: „Im Gefängnis einem Ort wie in einem Gefängnis, in dem der IS bekannterm­aßen Anhänger rekrutiere. Sie forderte eine Verlängeru­ng der Haft um sechs Monate für den Angeklagte­n, der Strafen unter anderem wegen versuchten Raubes bis Anfang 2018 absitzen muss. Er ist inzwischen in eine andere Haftanstal­t verlegt worden. Verteidige­r Florian Engert hielt drei Monate Haft für angemessen, da sich sein Mandant nur einer Person gegenüber und nicht über das Internet geäußert habe. „Eine Justizbeam­tin wird für solche Äußerungen ja nicht empfänglic­h sein“, argumentie­rte er. Das Gericht entschied auf fünf Monate. Es sei „in höchstem Maße verwerflic­h“, so der Richter, einen derartigen Terroransc­hlag zu billigen. Etwas anderes als eine Haftstraße käme nicht infrage. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssa­al an.

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