Augsburger Allgemeine (Land West)
Bei der Deutschen Bahn Regressansprüche gemeldet
Zum Bericht „Bald Sitzplatzreservierun gen im Fugger Express“vom 22. Juni: Neben den in Ihrem Bericht vom 22. Juni 2017 geschilderten Problemen gibt es weiteres Probleme mit oder durch den Fugger-Express: Man kommt zu körperlichem Schaden!
Auf einer Urlaubsreise, die zunächst vom Hauptbahnhof Augsburg zum Flughafen München führte, fuhr ich mit dem Fugger-Express und wollte in München-Pasing aussteigen.
Dieses Aussteigen mit Koffern in den Händen gestaltete sich aber als ein Flug auf den Bahnsteig mit einer schmerzhaften Landung, die eine ärztliche Behandlung notwendig machte.
Grund: Da ich als Erster ausstieg, übersah ich, dass die Bahnsteigkante ca. 20 Zentimeter höher war als die Türschwelle des Bahnwaggons. Wie kann das sein? Konstruktionsfehler des Fugger-Express? Wie ich später feststellte, betrifft es auch weitere Bahnsteige, wo der Fugger-Express hält. Ich habe bei der Deutschen Bahn Regressansprüche gemeldet. Erich Reulecke, Neusäss