Augsburger Allgemeine (Land West)
Kindergarten in Ziemetshausen wird teurer
Marktgemeinde beteiligt Eltern an den Kostensteigerungen
Ein heikler, weil ungeliebter Punkt ist die Änderung der Gebührensatzung für den Kindergarten Märcheninsel in Ziemetshausen. Auch vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde im Marktgemeinderat moniert, dass die entstehenden Mehrkosten überwiegend auf dem Personalsektor nicht von der Marktgemeinde allein getragen werden können. Die sind von 2015 bis jetzt um knapp 350 000 Euro gestiegen, die letzten Tariflohnsteigerungen haben dies vorwiegend bewirkt. „Die Märcheninsel ist ein Ort, der seinesgleichen sucht“, so Bürgermeister Birle, „und eine Integrativkraft kostet nun einmal vergleichsmäßig mehr. Wir können aber deswegen die Integrativgruppe nicht einsparen.“Zu dem Vorschlag, die neuen Gebühren nach dem Einkommen der Eltern zu staffeln, führte Birle an, dass bereits jetzt etwa 15 Prozent der Eltern mit geringerem Einkommen einen Zuschuss vom Landratsamt bekommen. Laut Edwin Räder trägt die Gemeinde überproportional die Kostensteigerungen, biete dafür aber auch viel. Nur, einen Teil der Mehrkosten muss man weitergeben, müssen die Eltern tragen. Bürgermeister Anton Birle beklagt, dass die Regularien für den Kindergartenbetrieb von oben auferlegt werden, die Kommune dafür aber finanziell aufkommen muss. Nachdem die Kindergartenzeit auch Bildungszeit darstelle, wären dafür eigentlich Bund und/oder der Freistaat zuständig, die Kommune dann nur der Sachaufwandsträger. Insgesamt betrachtet, halte man die notwendige Gebührenanhebung für nicht überzogen, auch wenn dies nach 2016 eine neuerliche bedeute. Bezogen auf die letzten vier Kindergartenjahre bewege sich die Gebührenerhöhung mit durchschnittlich fünf Prozent im Jahr durchaus im Rahmen des Zumutbaren. So werden die Gebühren ab 1. September 2017 (auszugsweise) wie folgt festgelegt: für drei bis vier Stunden täglich 84 Euro (vorher 80 Euro) im Monat, für sechs Stunden 104 Euro (vorher 99) und für neun Stunden 139 Euro (vorher 132). Für Kinder unter drei Jahren (Krippenplatz) sind nun bei Unterbringung von drei bis sechs Stunden täglich 80 Euro/ Monat (vorher 76) zu berappen, bei neun Stunden 104 Euro (vorher 98). Die Gebühren für Hortkinder und die Schulkinderbetreuung betragen nun 92 Euro (Grundgebühr) zu 87 Euro bisher, bei zwei bis drei Stunden 104 Euro (bisher 98). Für jede weitere Stunde sind zusätzlich zehn Euro im Monat zu entrichten.