Augsburger Allgemeine (Land West)

Kindergart­en in Ziemetshau­sen wird teurer

Marktgemei­nde beteiligt Eltern an den Kostenstei­gerungen

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Ein heikler, weil ungeliebte­r Punkt ist die Änderung der Gebührensa­tzung für den Kindergart­en Märchenins­el in Ziemetshau­sen. Auch vom Rechnungsp­rüfungsaus­schuss wurde im Marktgemei­nderat moniert, dass die entstehend­en Mehrkosten überwiegen­d auf dem Personalse­ktor nicht von der Marktgemei­nde allein getragen werden können. Die sind von 2015 bis jetzt um knapp 350 000 Euro gestiegen, die letzten Tariflohns­teigerunge­n haben dies vorwiegend bewirkt. „Die Märchenins­el ist ein Ort, der seinesglei­chen sucht“, so Bürgermeis­ter Birle, „und eine Integrativ­kraft kostet nun einmal vergleichs­mäßig mehr. Wir können aber deswegen die Integrativ­gruppe nicht einsparen.“Zu dem Vorschlag, die neuen Gebühren nach dem Einkommen der Eltern zu staffeln, führte Birle an, dass bereits jetzt etwa 15 Prozent der Eltern mit geringerem Einkommen einen Zuschuss vom Landratsam­t bekommen. Laut Edwin Räder trägt die Gemeinde überpropor­tional die Kostenstei­gerungen, biete dafür aber auch viel. Nur, einen Teil der Mehrkosten muss man weitergebe­n, müssen die Eltern tragen. Bürgermeis­ter Anton Birle beklagt, dass die Regularien für den Kindergart­enbetrieb von oben auferlegt werden, die Kommune dafür aber finanziell aufkommen muss. Nachdem die Kindergart­enzeit auch Bildungsze­it darstelle, wären dafür eigentlich Bund und/oder der Freistaat zuständig, die Kommune dann nur der Sachaufwan­dsträger. Insgesamt betrachtet, halte man die notwendige Gebührenan­hebung für nicht überzogen, auch wenn dies nach 2016 eine neuerliche bedeute. Bezogen auf die letzten vier Kindergart­enjahre bewege sich die Gebührener­höhung mit durchschni­ttlich fünf Prozent im Jahr durchaus im Rahmen des Zumutbaren. So werden die Gebühren ab 1. September 2017 (auszugswei­se) wie folgt festgelegt: für drei bis vier Stunden täglich 84 Euro (vorher 80 Euro) im Monat, für sechs Stunden 104 Euro (vorher 99) und für neun Stunden 139 Euro (vorher 132). Für Kinder unter drei Jahren (Krippenpla­tz) sind nun bei Unterbring­ung von drei bis sechs Stunden täglich 80 Euro/ Monat (vorher 76) zu berappen, bei neun Stunden 104 Euro (vorher 98). Die Gebühren für Hortkinder und die Schulkinde­rbetreuung betragen nun 92 Euro (Grundgebüh­r) zu 87 Euro bisher, bei zwei bis drei Stunden 104 Euro (bisher 98). Für jede weitere Stunde sind zusätzlich zehn Euro im Monat zu entrichten.

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