Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Gesetzesantrag wurde bereits 30 Mal aufgerufen
rechtliche Schritte einleiten, sollte der Bundestag heute die Ehe für alle beschließen, heißt es: „Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird“, bestätigt Fraktionsjustiziar HansPeter Uhl (CSU).
Das Innenministerium geht davon aus, dass das Grundgesetz geändert werden muss. Nach der ständigen Auslegung des Verfassungsgerichts umfasse der Artikel sechs des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, nur die Ehe zwischen Mann und Frau, sagt Innenstaatssekretär Günter Krings. Diese Rechtsauffassung könne nur durch eine Änderung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden.
Damit der Bundestag heute überhaupt über das Thema abstimmen kann, muss die Tagesordnung geändert werden. Um das zu erreichen, benötigt die SPD die Stimmen der Grünen und der Linken. Doch die Mehrheitsverhältnisse sind knapp. Die Abstimmung findet um 8 Uhr statt, sollte eine Mehrheit zustande kommen, findet sofort im Anschluss eine 38-minütige Aussprache statt, danach kommt es zur namentlichen Abstimmung.