Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Gesetzesan­trag wurde bereits 30 Mal aufgerufen

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rechtliche Schritte einleiten, sollte der Bundestag heute die Ehe für alle beschließe­n, heißt es: „Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkont­rolle beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe wegen Unvereinba­rkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel sechs des Grundgeset­zes eingereich­t wird“, bestätigt Fraktionsj­ustiziar HansPeter Uhl (CSU).

Das Innenminis­terium geht davon aus, dass das Grundgeset­z geändert werden muss. Nach der ständigen Auslegung des Verfassung­sgerichts umfasse der Artikel sechs des Grundgeset­zes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt, nur die Ehe zwischen Mann und Frau, sagt Innenstaat­ssekretär Günter Krings. Diese Rechtsauff­assung könne nur durch eine Änderung des Grundgeset­zes außer Kraft gesetzt werden.

Damit der Bundestag heute überhaupt über das Thema abstimmen kann, muss die Tagesordnu­ng geändert werden. Um das zu erreichen, benötigt die SPD die Stimmen der Grünen und der Linken. Doch die Mehrheitsv­erhältniss­e sind knapp. Die Abstimmung findet um 8 Uhr statt, sollte eine Mehrheit zustande kommen, findet sofort im Anschluss eine 38-minütige Aussprache statt, danach kommt es zur namentlich­en Abstimmung.

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Foto: dpa Die SPD feiert die „Ehe für alle“bereits an ihrer Parteizent­rale.

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