Augsburger Allgemeine (Land West)
Letzte Hürden für Ehe für alle
Ist das neue Gesetz verfassungsgemäß? Die Koalition streitet
Berlin
Es war geradezu ein Ritual. 30 Mal trat der Rechtsausschuss des Bundestags in dieser Legislaturperiode zu Sitzungen zusammen. 30 Mal beantragten die Vertreter der Grünen und der Linken, das Thema „Ehe für alle“auf die Tagesordnung zu setzen, um die Gesetzentwürfe ihrer Parteien sowie seit November 2015 einen Beschluss des Bundesrates auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zu beraten. 30 Mal musste der SPD-Abgeordnete KarlHeinz Brunner aus Illertissen in seiner Funktion als Berichterstatter seiner Fraktion den Antrag stellen, das Thema nicht auf die Tagesordnung zu setzen, sondern auf die nächste Sitzung zu verschieben, da der Koalitionspartner noch „Gesprächsbedarf“habe.
Beim 31. Mal konnte Brunner im Ausschuss endlich für den Antrag stimmen – gegen die Unionsabgeordneten. „Wir waren koalitionstreu bis zur Selbstverleugnung“, sagt Brunner unserer Zeitung, die SPD habe aus ihrer Position, dass man über die Ehe für alle „jederzeit“abstimmen könne, nie einen Hehl gemacht. Die Union habe vier Jahre Zeit gehabt, sich dem Thema zu stellen, allein drei Mal habe sich der Bundestag damit beschäftigt. Daher laufe der Vorwurf, die SPD peitsche das Gesetz nun übereilt durchs Parlament, ins Leere.
Die Union dagegen bleibt bei ihrer Kritik und stellt die Vereinbarkeit der Ehe für alle mit dem Grundgesetz infrage. Man werde unverzüglich