Augsburger Allgemeine (Land West)

Ausländisc­he Politiker brauchen Rede Erlaubnis

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Die Bundesregi­erung hat Auftritte ausländisc­her Regierungs­vertreter in Deutschlan­d eingeschrä­nkt. Diese „bedürfen der Genehmigun­g der Bundesregi­erung“, heißt es in einer Rundnote des Auswärtige­n Amtes an alle ausländisc­hen diplomatis­chen Vertretung­en. Die Genehmigun­g ist mindestens zehn Tage vor der Veranstalt­ung zu beantragen. Sie soll grundsätzl­ich nicht erteilt werden, wenn der geplante Auftritt weniger als drei Monate vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmung­en im jeweiligen Heimatland des Gastes liegt.

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