Augsburger Allgemeine (Land West)

Juristen streiten über die Verfassung­smäßigkeit

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Papier sagte: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgeset­z ändern.“Der frühere Präsident des Niedersäch­sischen Staatsgeri­chtshofs, Jörn Ipsen, ergänzte, mit Grundgeset­zartikel 6 sei selbstvers­tändlich die „Lebensgeme­inschaft von Mann und Frau“gemeint.

Der Speyerer Verwaltung­srechtler Joachim Wieland betonte aber, das Grundgeset­z definiere den Verfassung­sbegriff der Ehe nicht. Der Leipziger Staatsrech­tler Christoph Degenhart bezweifelt­e, ob Karlsruhe „genug Standvermö­gen hat, sich dem gesellscha­ftlichen Trend zu widersetze­n“. »Politik

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