Augsburger Allgemeine (Land West)
Juristen streiten über die Verfassungsmäßigkeit
Papier sagte: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern.“Der frühere Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Jörn Ipsen, ergänzte, mit Grundgesetzartikel 6 sei selbstverständlich die „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“gemeint.
Der Speyerer Verwaltungsrechtler Joachim Wieland betonte aber, das Grundgesetz definiere den Verfassungsbegriff der Ehe nicht. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart bezweifelte, ob Karlsruhe „genug Standvermögen hat, sich dem gesellschaftlichen Trend zu widersetzen“. »Politik