Augsburger Allgemeine (Land West)
Scheitert die „Ehefüralle“in Karlsruhe?
Kritiker prüfen Verfassungsklage. Juristen sind uneins
Berlin
Möglichst am 22. Oktober möchte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heiraten. Dann ist es genau sieben Jahre her, dass sich die SPD-Frau und ihre Freundin „verpartnerten“, also eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen ließen. Den Festtag ermöglichen soll die mit großer Bundestagsmehrheit beschlossene Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare. Der Bundesrat dürfte am kommenden Freitag einen Haken unter das Gesetz machen. Aber kann wirklich nichts mehr schiefgehen für Hendricks und tausende Lesben oder Schwule, die ab Herbst – drei Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes – in den Standesämtern Ja sagen wollen?
Ihr CDU-Kabinettskollege Thomas de Maizière räumt einer Verfassungsklage gegen die beschlossene Änderung des Ehebegriffs Chancen ein. Er gehört zu den Gegnern der „Ehe für alle“. Zwar stimmte auch in der Union ein Viertel für die Öffnung der Ehe, doch die Fraktionsspitze und immerhin 225 der insgesamt gut 600 Abgeordneten waren dagegen. „Die höchstrichterliche Rechtsprechung definiert Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau“, sagt CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Denn daraus gingen Kinder als Keimzelle der Gesellschaft hervor. Auch de Maizière sagt, „dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten“.
Wenn die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht landete, stünde die Homo-Ehe unter Vorbehalt. Weil sie niemanden konkret benachteiligt, können in Karlsruhe nicht einzelne Bürger klagen. Möglich