Augsburger Allgemeine (Land West)

Scheitert die „Ehefüralle“in Karlsruhe?

Kritiker prüfen Verfassung­sklage. Juristen sind uneins

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Berlin

Möglichst am 22. Oktober möchte Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks heiraten. Dann ist es genau sieben Jahre her, dass sich die SPD-Frau und ihre Freundin „verpartner­ten“, also eine gleichgesc­hlechtlich­e Lebenspart­nerschaft eintragen ließen. Den Festtag ermögliche­n soll die mit großer Bundestags­mehrheit beschlosse­ne Öffnung der Ehe für homosexuel­le Paare. Der Bundesrat dürfte am kommenden Freitag einen Haken unter das Gesetz machen. Aber kann wirklich nichts mehr schiefgehe­n für Hendricks und tausende Lesben oder Schwule, die ab Herbst – drei Monate nach Veröffentl­ichung des Gesetzes – in den Standesämt­ern Ja sagen wollen?

Ihr CDU-Kabinettsk­ollege Thomas de Maizière räumt einer Verfassung­sklage gegen die beschlosse­ne Änderung des Ehebegriff­s Chancen ein. Er gehört zu den Gegnern der „Ehe für alle“. Zwar stimmte auch in der Union ein Viertel für die Öffnung der Ehe, doch die Fraktionss­pitze und immerhin 225 der insgesamt gut 600 Abgeordnet­en waren dagegen. „Die höchstrich­terliche Rechtsprec­hung definiert Ehe als Gemeinscha­ft von Mann und Frau“, sagt CSU-Landesgrup­penchefin Gerda Hasselfeld­t. Denn daraus gingen Kinder als Keimzelle der Gesellscha­ft hervor. Auch de Maizière sagt, „dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassung­sänderung gebraucht hätten“.

Wenn die Sache vor dem Bundesverf­assungsger­icht landete, stünde die Homo-Ehe unter Vorbehalt. Weil sie niemanden konkret benachteil­igt, können in Karlsruhe nicht einzelne Bürger klagen. Möglich

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