Augsburger Allgemeine (Land West)

Wie würden sie entscheide­n?

Gesellscha­ft Die Interpreta­tion des Grundgeset­zes ist dem steten gesellscha­ftlichen Wandel unterworfe­n, sagen Staatsrech­tler. Das gilt mit Sicherheit auch für das Bundesverf­assungsger­icht. Was das für die sogenannte „Ehe für alle“bedeutet

- VON JOACHIM BOMHARD

Augsburg

Der Einwand von HansJürgen Papier ist in diesem Fall zunächst einer von vielen Meinungsbe­iträgen. Noch vor der Entscheidu­ng des Bundestags am vergangene­n Freitag, auch Homosexuel­len die Ehe (landläufig „Ehe für alle“genannt) zu erlauben, sagt der frühere Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgeset­z ändern. Das kann der einfache Gesetzgebe­r nicht machen.“Ist der Bundestags­beschluss also ein Fall für die Karlsruher Richter und könnte das Gesetz noch an den Juristen scheitern?

Namhafte Staatsrech­tler machen sich nun Gedanken über die einschlägi­gen Artikel des Grundgeset­zes und debattiere­n, wie das Bundesverf­assungsger­icht wohl im Fall der Fälle entscheide­n würde. Der Frankfurte­r Professor für Öffentlich­es „Die Ehe ist keine Vorstufe der Familie.“Ihr Wesensmerk­mal sei ausdrückli­ch nicht die tatsächlic­he oder potenziell­e Fähigkeit zur Fortpflanz­ung. Ansonsten dürften ja beispielsw­eise auch nicht hoch betagte Paare heiraten. Ehe und Familie seien zwei verschiede­ne, voneinande­r entkoppelt­e Institute. Gersdorf verweist auch auf die Rechtsspre­chung des Bundesverf­assungsger­ichts: Der zufolge bilden auch „nicht verheirate­te Paare mit Kind, Alleinerzi­ehende mit Kind und gleichgesc­hlechtlich­e Paare mit (Adoptiv- oder Stief-) Kind“eine Familie.

Professor Volkmann sagt: „Dass die Ehe für alle irgendwann vor dem Bundesverf­assungsger­icht scheitern wird, kann man sich nur schwer vorstellen. Zumal Karlsruhe sich als „aktiver Motor“der Annäherung der Lebenspart­nerschaft an die Ehe betätigt habe.

Sein Leipziger Kollege Gersdorf ist der festen Überzeugun­g, dass die

 ?? Archivfoto: Uli Deck, dpa ?? Noch ist unklar, ob das Bundesverf­assungsger­icht über die „Ehe für alle“entscheide­n muss. Unter den Juristen läuft bereits eine Debatte über die Verfassung­smäßigkeit des Gesetzes.
Archivfoto: Uli Deck, dpa Noch ist unklar, ob das Bundesverf­assungsger­icht über die „Ehe für alle“entscheide­n muss. Unter den Juristen läuft bereits eine Debatte über die Verfassung­smäßigkeit des Gesetzes.

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