Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie würden sie entscheiden?
Gesellschaft Die Interpretation des Grundgesetzes ist dem steten gesellschaftlichen Wandel unterworfen, sagen Staatsrechtler. Das gilt mit Sicherheit auch für das Bundesverfassungsgericht. Was das für die sogenannte „Ehe für alle“bedeutet
Augsburg
Der Einwand von HansJürgen Papier ist in diesem Fall zunächst einer von vielen Meinungsbeiträgen. Noch vor der Entscheidung des Bundestags am vergangenen Freitag, auch Homosexuellen die Ehe (landläufig „Ehe für alle“genannt) zu erlauben, sagt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern. Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen.“Ist der Bundestagsbeschluss also ein Fall für die Karlsruher Richter und könnte das Gesetz noch an den Juristen scheitern?
Namhafte Staatsrechtler machen sich nun Gedanken über die einschlägigen Artikel des Grundgesetzes und debattieren, wie das Bundesverfassungsgericht wohl im Fall der Fälle entscheiden würde. Der Frankfurter Professor für Öffentliches „Die Ehe ist keine Vorstufe der Familie.“Ihr Wesensmerkmal sei ausdrücklich nicht die tatsächliche oder potenzielle Fähigkeit zur Fortpflanzung. Ansonsten dürften ja beispielsweise auch nicht hoch betagte Paare heiraten. Ehe und Familie seien zwei verschiedene, voneinander entkoppelte Institute. Gersdorf verweist auch auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der zufolge bilden auch „nicht verheiratete Paare mit Kind, Alleinerziehende mit Kind und gleichgeschlechtliche Paare mit (Adoptiv- oder Stief-) Kind“eine Familie.
Professor Volkmann sagt: „Dass die Ehe für alle irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird, kann man sich nur schwer vorstellen. Zumal Karlsruhe sich als „aktiver Motor“der Annäherung der Lebenspartnerschaft an die Ehe betätigt habe.
Sein Leipziger Kollege Gersdorf ist der festen Überzeugung, dass die