Augsburger Allgemeine (Land West)

Unerwünsch­tes Grün

Unkraut Wie man den Wildwuchs ohne chemische Keule bekämpft – alternativ­e Mittel

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Mit Chemie darf Unkraut am Rande von Bürgerstei­gen und sonstigen Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zum Grundstück nicht entfernt werden. Das kann sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro zur Folge haben. Der Grund: Während im Beet Wirkstoffe überwiegen­d an die Pflanzen gelangen und im Boden abgebaut werden, spült Regen die Mittel von Pflaster und Wegen ins Grundwasse­r und in Gewässer. Dadurch belasten sie die Umwelt.

Der Arbeitskre­is Wasser- und Pflanzensc­hutz rät zu diesen Alternativ­en: ● Fugenkratz­er: Mit ihm lässt sich gezielt die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden holen. Er ist meist robuster als Messer, deren Spitze leicht abbrechen kann. ● Stahlbürst­en: Sie sind die brachiale Methode, die auch Kraft kostet: Das Unkraut wird durch die Stahlborst­en zerstört, zugleich reißt es die Pflanze aus dem Boden. Nicht anwenden sollte man die Bürste auf kratzempfi­ndlichen Untergründ­en. ● Heißes Wasser: Es schädigt die Pflanzen, die dann mithilfe eines festen Besens entfernt werden. Der Vorteil: Auch Wurzelstüc­ke, die im Boden bleiben, und verstreute Samen erleiden durch das Kochwasser Schaden, was weniger neue Unkräuter sprießen lässt. ● Hochdruckr­einiger: Er hat einen ähnlichen Effekt. Doch die Geräte sind so kraftvoll, dass sie loses Fugenmater­ial auf Gehwegen, Terrassen und Garagenein­fahrten wegspülen können. ● Abflammger­ät: Hiermit werden die Pflanzen nicht direkt verbrannt. Es wird nur auf eine recht hohe Temperatur erhitzt, was das Eiweiß gerinnen lässt und die Zellwände zerstört. ● Infrarot-Handgerät: Es arbeitet ähnlich wie Abflammger­äte, lässt das Eiweiß gerinnen und die Zellwände der Pflanzen platzen. Der Vorteil: Auch die auf dem Boden verteilten Samen der unerwünsch­ten Pflanzen können nicht mehr keimen. tmn

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Foto: kvdkz, Fotolia.com

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