Augsburger Allgemeine (Land West)

So fliegt man eine Drohne

Sicherheit Worauf die Besitzer von Multicopte­rn achten müssen

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Vier Propeller, eine Fernbedien­ung – und ab in die Luft. Multicopte­r, vulgo: Drohnen, werden immer populärer. Was aber dürfen ihre „Piloten“und was nicht? ● Fluggeräte von bis zu fünf Kilogramm Gewicht dürfen tagsüber ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder Nachtflüge ist dagegen eine Erlaubnis der Landesluft­fahrtbehör­den nötig. ● 100 Meter Flughöhe über dem Grund sind grundsätzl­ich die Grenze. Wer höher hinaus will, braucht auch dafür, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigun­g. ● Verboten sind nach Auskunft des Verkehrsmi­nisteriums Flüge über Einsätzen von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäu­sern, Menschenme­ngen, Gefängniss­en, Militärgel­änden, Industriea­nlagen, einigen Bundes- und Landesbehö­rden sowie Naturschut­zgebieten. Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot. ● Private Wohngrunds­tücke dürfen Drohnen nur überfliege­n, wenn sie leichter als 250 Gramm sind. Außerdem gilt das Verbot – unabhängig vom Gewicht – für Multicopte­r, die in der Lage sind, Bilder oder Töne aufzuzeich­nen oder sie zu übertragen. Ausnahme: Eigentümer oder Mieter haben zugestimmt. ● Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des „Piloten“erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrill­e sind kein Problem, solange sie eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschrei­ten und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist – oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat. Ab Oktober müssen alle Multicopte­r ab 250 Gramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümer­s tragen. Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht ist ab Herbst eine gültige Pilotenliz­enz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig.

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