Augsburger Allgemeine (Land West)
So fliegt man eine Drohne
Sicherheit Worauf die Besitzer von Multicoptern achten müssen
Vier Propeller, eine Fernbedienung – und ab in die Luft. Multicopter, vulgo: Drohnen, werden immer populärer. Was aber dürfen ihre „Piloten“und was nicht? ● Fluggeräte von bis zu fünf Kilogramm Gewicht dürfen tagsüber ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder Nachtflüge ist dagegen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig. ● 100 Meter Flughöhe über dem Grund sind grundsätzlich die Grenze. Wer höher hinaus will, braucht auch dafür, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigung. ● Verboten sind nach Auskunft des Verkehrsministeriums Flüge über Einsätzen von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäusern, Menschenmengen, Gefängnissen, Militärgeländen, Industrieanlagen, einigen Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebieten. Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot. ● Private Wohngrundstücke dürfen Drohnen nur überfliegen, wenn sie leichter als 250 Gramm sind. Außerdem gilt das Verbot – unabhängig vom Gewicht – für Multicopter, die in der Lage sind, Bilder oder Töne aufzuzeichnen oder sie zu übertragen. Ausnahme: Eigentümer oder Mieter haben zugestimmt. ● Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des „Piloten“erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrille sind kein Problem, solange sie eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschreiten und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist – oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat. Ab Oktober müssen alle Multicopter ab 250 Gramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht ist ab Herbst eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig.