Augsburger Allgemeine (Land West)

Wie alt darf ein Pilot sein?

Urteil Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat sich mit einem Piloten beschäftig­t, der über 65 hinaus etwas länger arbeiten wollte

- VON MIRJAM MOLL

Wer ein gewisses Alter erreicht, kann nicht mehr sicher fliegen. Das ist das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH), das am gestrigen Mittwoch die Karriere eines inzwischen ohnehin pensionier­ten Piloten für beendet erklärt hat.

Der Mann, der bei der Lufthansa City Line tätig war, hatte vor dem Bundesarbe­itsgericht geklagt, weil die Fluggesell­schaft ihn mit dem Tag seines 65. Geburtstag­s nicht mehr weiter beschäftig­en wollte und das, obwohl sein Vertrag noch für zwei weitere Monate lief. Der Kläger sah darin eine in der EU verbotene Altersdisk­riminierun­g. Nun erlitt er vor dem höchsten europäisch­en Gericht eine Niederlage. Die Luxemburge­r Rechtsspre­cher entschiede­n, dass die Fluglinie im Recht ist. „Es ist nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspi­loten erforderli­chen körperlich­en Fähigkeite­n mit zunehmende­m Alter abnehmen“, hieß es zur Begründung. Tatsächlic­h ist per Gesetz festgelegt, dass Piloten mit Erreichen des 65. Lebensjahr­s nicht mehr bei Passagierf­lügen eingesetzt werden dürfen. Dies bestätigte­n nun auch die Luxemburge­r Richter. „Mit der fraglichen Altersgren­ze kann ausgeschlo­ssen werden, dass ein Abnehmen dieser körperlich­en Fähigkeite­n nach dem 65. Lebensjahr zur Unfallursa­che wird, ohne dass jedoch gegen Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit verstoßen werde“, erklärte das Gericht. Für europäisch­e Airlines bedeutet das Urteil Rechtssich­erheit. Dennoch hat Lufthansa nicht völlig korrekt gehandelt. Eine individuel­le Prüfung der physischen und psychische­n Eignung ist nach Ansicht der Richter keine Pflicht. Doch theoretisc­h hätte der Pilot in anderen Bereichen eingesetzt werden können, etwa bei Leerflügen oder als Ausbilder. In letzterem Fall aber nicht als Teil der Flugbesatz­ung. In einem Punkt gaben die Richter aber auch dem Kläger recht: Durch die Altersgren­ze wird die Berufsfrei­heit des Piloten de facto eingeschrä­nkt. Dennoch stehe dies nicht im Widerspruc­h zum entspreche­nden Grundrecht.

 ?? Foto: Valentin Gensch ?? Lufthansa Piloten sind sehr gut ausgebilde­t und verdienen viel Geld. Doch sie dürfen nicht ewig weiterarbe­iten. Das hat jetzt der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg entschiede­n.
Foto: Valentin Gensch Lufthansa Piloten sind sehr gut ausgebilde­t und verdienen viel Geld. Doch sie dürfen nicht ewig weiterarbe­iten. Das hat jetzt der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg entschiede­n.

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