Augsburger Allgemeine (Land West)
Rückschlag für einen Solarbauern
Saftige Rückzahlung für Ökostrom-Anbieter
Karlsruhe
Eine kleine Schludrigkeit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dort verlor ein Landwirt aus Schleswig-Holstein am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforderungen (Az. VIII ZR 147/16). Die Entscheidung gibt die Linie auch für andere Fälle vor.
Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Eigentlich nur eine Formalie – der Gesetzgeber macht davon aber den Anspruch auf die Fördermittel für den Strom aus erneuerbaren Energien abhängig. Der Netzbetreiber forderte deshalb die Einspeisevergütung zurück, in diesem Fall rund 45 500 Euro für etwa zweieinhalb Jahre ohne Anmeldung.
Kein Einzelfall: Laut Bundesregierung meldeten deutschlandweit allein zwischen Januar und September 2015 rund 4500 Betreiber ihre