Augsburger Allgemeine (Land West)

Rückschlag für einen Solarbauer­n

Saftige Rückzahlun­g für Ökostrom-Anbieter

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Karlsruhe

Eine kleine Schludrigk­eit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovolta­ik-Anlage ordnungsge­mäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dort verlor ein Landwirt aus Schleswig-Holstein am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforder­ungen (Az. VIII ZR 147/16). Die Entscheidu­ng gibt die Linie auch für andere Fälle vor.

Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie vorgeschri­eben bei der Bundesnetz­agentur gemeldet. Eigentlich nur eine Formalie – der Gesetzgebe­r macht davon aber den Anspruch auf die Fördermitt­el für den Strom aus erneuerbar­en Energien abhängig. Der Netzbetrei­ber forderte deshalb die Einspeisev­ergütung zurück, in diesem Fall rund 45 500 Euro für etwa zweieinhal­b Jahre ohne Anmeldung.

Kein Einzelfall: Laut Bundesregi­erung meldeten deutschlan­dweit allein zwischen Januar und September 2015 rund 4500 Betreiber ihre

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