Augsburger Allgemeine (Land West)

Man muss alle Formulare lesen

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Anlagen zu spät an. Dazu kamen bis Anfang Oktober 2016 noch einmal knapp 8700 neue Fälle. Mitgezählt werden alle Anlagen, die mehr als drei Wochen zu spät gemeldet wurden. Nur 83 der knapp 8700 Meldungen gingen mit mehr als einem Jahr Verspätung ein. Für wie viele dieser Betreiber das eine Rückforder­ung bedeutet, ist nicht bekannt.

Nicht immer geht es um hohe Verluste. Aber allein die SchleswigH­olstein Netz AG, die für den in Karlsruhe entschiede­nen Fall zuständig ist, verlangt derzeit nach eigenen Angaben von gut 200 Solarstrom-Erzeugern eine Gesamtsumm­e von drei bis vier Millionen Euro zurück.

Die Anwälte des Landwirts, der jetzt gut 45 500 Euro verliert, hatten versucht, die Verantwort­ung dem Netzbetrei­ber zuzuschieb­en, um von diesem Schadeners­atz zu bekommen. Bei einem „ganzen Packen von Formularen“hätte dieser genauer darauf achten müssen, dass alle Voraussetz­ungen erfüllt sind, argumentie­rte BGH-Anwalt Peter Wassermann. Allerdings hatte die Schleswig-Holstein Netz AG in einer Checkliste sogar abgefragt, ob die Anlage der Bundesnetz­agentur gemeldet sei. Der Betreiber hatte das angekreuzt und unterschri­eben.

Und selbst wenn es keine Checkliste gibt – die Richter sehen bei den Netzbetrei­bern generell keine Versäumnis­se. Eine Aufklärung­spflicht bestehe nicht.

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