Augsburger Allgemeine (Land West)

Der Angeklagte erscheint nicht vor Gericht

-

der selbst ernannte Ordnungsma­nn zunächst zweimal in den Boden. Aus einer Entfernung von 20 bis 30 Zentimeter­n, so die Anklage, soll er dann direkt in das Gesicht des Mannes geschossen haben. Dieser erlitt durch das Reizgas starke Schmerzen und konnte seine Augen nicht mehr öffnen.

Nicht nur der Angeklagte blieb dem Prozess am Mittwoch unentschul­digt fern, auch eine Zeugin erschien nicht. Sie muss ein Ordnungsge­ld von 200 Euro bezahlen. Der Straftatbe­stand der gefährlich­en Körperverl­etzung ist mit Haftstrafe­n zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. Sobald der 59-Jährige verhaftet ist, wird das Gericht einen neuen Termin ansetzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany