Augsburger Allgemeine (Land West)
Der Angeklagte erscheint nicht vor Gericht
der selbst ernannte Ordnungsmann zunächst zweimal in den Boden. Aus einer Entfernung von 20 bis 30 Zentimetern, so die Anklage, soll er dann direkt in das Gesicht des Mannes geschossen haben. Dieser erlitt durch das Reizgas starke Schmerzen und konnte seine Augen nicht mehr öffnen.
Nicht nur der Angeklagte blieb dem Prozess am Mittwoch unentschuldigt fern, auch eine Zeugin erschien nicht. Sie muss ein Ordnungsgeld von 200 Euro bezahlen. Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. Sobald der 59-Jährige verhaftet ist, wird das Gericht einen neuen Termin ansetzen.