Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie ein Kranker zum Straftäter gemacht wurde
Affäre Der Polizist Helmut Kubsch erleidet einen Burn-out, vom Polizeiarzt wird er in eine Klinik geschickt. Jahre später verfolgt ihn deshalb die Justiz. Wurden hunderte Patienten zu Unrecht des Betrugs beschuldigt?
Es geht ihm nicht gut, als er am 2. Dezember 2009 in der NaturamedVital-Klinik im oberschwäbischen Kurort Bad Waldsee ankommt. Der Polizeibeamte Helmut Kubsch aus Wehringen (Kreis Augsburg) leidet an einem Burn-out-Syndrom. Der Polizeiarzt hat dem Beamten geraten, sich so schnell wie möglich in einem psychosomatischen Krankenhaus behandeln zu lassen. Er empfahl ihm die Privatklinik von Dr. Vinzenz M., der sich damals einen Namen als Experte für die Burnout-Behandlung gemacht hatte.
Gut sieben Jahre später, im Mai dieses Jahres, sitzt Helmut Kubsch, 62, in einem Saal des Augsburger Strafjustizzentrums. Weil er Patient in der Klinik war, ist er jetzt Angeklagter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ein Betrüger zu sein. Er soll mit seinem Klinikaufenthalt 4000 Euro Schaden angerichtet haben. Der Patient und Klinik-Chef Dr. Vinzenz M. sind nach Ansicht der Ermittler Komplizen. Sie hätten einen „gemeinsamen Tatplan“verfolgt, steht in der Anklage. Der Vorwurf, ein Straftäter zu sein, belastet Helmut Kubsch. Er ist jetzt im Ruhestand, in 44 Jahren als Polizist hat er sich nie was zuschulden kommen lassen. Der pensionierte Beamte kämpft vor Gericht um seine Ehre.
Was ist geschehen? Die Naturamed-Klinik hatte damit geworben, neuartige und alternative Behandlungsmethoden einzusetzen. Das Problem für die Klinik war: Viele dieser Therapien wurden von den Krankenkassen und und den staatlichen Beihilfestellen nicht bezahlt. Dr. M. und seine Mitarbeiter griffen deshalb zu einem Trick. Sie ersetzten in den Abrechnungen ihre Behandlungsmethoden durch von den Kassen akzeptierte, ähnliche Therapien. Aus einer nicht anerkannten „Traumatherapie“wurde auf diese Weise für die offizielle Abrechnung eine „tiefenpsychologische Behandlung“. Die Ayurvedabehandlung mit heißen Reissäckchen rechnete die Klinik einfach als „Massage mit heißen Packungen“ab.
Lange fiel das keinem auf. Doch irgendwann flog der Schwindel auf. Dr. Vinzenz M. wurde verhaftet, Anfang 2015 verurteilte ihn das Landgericht Ravensburg zu einer Haftstrafe von rund vier Jahren. Gegen M.s Ehefrau verhängten die Richter zwei Jahre auf Bewährung. Doch für die Staatsanwaltschaft war die Sache damit nicht erledigt. Die Ermittler gingen davon aus, dass die Patienten eingeweiht waren und von der Betrugsmasche wussten. In den Augen der Ermittler wurden die Patienten zu Komplizen, weil sie die Behandlungen so nicht aus eigener Tasche zahlen mussten. Die Ravensburger Ermittler schickten die Daten von über 500 Patienten an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland. Dort hin, wo die ehemaligen Klinikgäste leben. Aus hunderten kranken Menschen wurden so hunderte Beschuldigte.
Doch wussten die Patienten überhaupt von dem systematischen Abrechnungsbetrug? Hatte der Chef der Klinik wirklich ein Interesse daran, sie alle einzuweihen und so einen riesigen Kreis von Mitwissern zu schaffen? Helmut Kubsch beteuert, er habe nichts geahnt. Im selben Zeitraum wie er sei unter anderem ein Amtsrichter behandelt worden. Auch Polizeikollegen waren in Bad Waldsee. Sie hätten alle keinen Verdacht gehabt, dass in der Klinik et- was faul sein könnte. In einem Gespräch mit der Klinikverwaltung habe man ihm nur gesagt, man werde die Kostenübernahme durch die Kasse regeln. Dann sei es noch um 250 Euro Selbstbeteiligung für homöopathische Spritzen gegangen. Das war alles. So hat es Helmut Kubsch in seinem Tagebuch notiert, das er im Krankenhaus führte.
Von dem Betrug erfährt Helmut Kubsch erst im Herbst 2014, als er im Radio zufällig einen Beitrag über die Verhaftung von Dr. Vinzenz M. hört. Im Juni 2015 erhält er dann Post von den Kollegen der Augsburger Kripo. Es ist eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Er weiß jetzt, dass auch gegen ihn ermittelt wird. Der Anlass: Eine Klinikangestellte behauptet, die Patienten hätten Bescheid gewusst. Das Strafverfahren gegen diese Frau wird später eingestellt – weil sie den Ravensburger Ermittlern entscheidend dabei geholfen hat, Dr. Vinzenz M. zu überführen.
Im Sommer 2016 kommt dann per Brief der Strafbefehl. Helmut Kubsch soll wegen Betrugs eine Geldstrafe bezahlen. Darauf lässt er sich nicht ein. Er sagt: „Recht muss Recht bleiben.“So kommt es zum Prozess. Die Amtsrichterin will ihn mehrmals dazu überreden, sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung einzulassen. Doch er lehnt ab. Dr. Vinzenz M. ist als Zeuge geladen. Er erklärt, er wisse nicht, wie exakt seine Mitarbeiter die Patienten über die Abrechnungspraxis aufgeklärt haben. Und er sagt: „Viele meiner Patienten waren psychisch schwer krank.“ Er zweifle daran, dass sie bei der Aufnahme in der Klinik überhaupt in der Lage gewesen seien, alles richtig aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft bleibt dennoch bei ihrer Haltung. Helmut Kubsch hätte die Krankenhausrechnung genau kontrollieren müssen, bevor er sie weiterreichte, meint die Staatsanwältin. Elf eng bedruckte Seiten, vollgepackt mit Fachbegriffen. Er habe einen Betrug „billigend in Kauf genommen“, sagt die Staatsanwältin. Sie beantragt 2400 Euro Geldstrafe. Doch die Richterin sieht die Sache anders. Man könne von einem Patienten nicht verlangen, dass er seine Arztrechnungen so detailliert prüfe, urteilt sie. Es folgt ein Freispruch.
Der pensionierte Polizist ist erleichtert. Während des Verfahrens habe er, der langjährige Staatsdiener, zwischenzeitlich am Rechtsstaat gezweifelt, sagt er. Helmut Kubsch hat Kontakt zu ehemaligen Patienten und zu einer Therapeutin. Dadurch weiß er, dass viele Betroffene keinen Prozess riskieren wollten und deshalb lieber die per Strafbefehl verhängten Geldstrafen bezahlt haben. Teils seien die Verfahren auch gegen Geldauflagen eingestellt