Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie läuft ein Strafverfahren – und auf welche Weise kann es für den Beschuldigten zu Ende gehen?
Vorermittlungen
● In vielen Fällen prüft die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige oder einem Hinweis erst einmal, ob es überhaupt Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Ist das nicht der Fall, wird ein offizielles Ermittlungsverfah ren gar nicht erst eingeleitet. ●
Einstellung des Verfahrens man gels Tatverdachts
Leitet die Staats anwaltschaft ein offizielles Ermittlungs verfahren ein, gelten genaue Rechte und Pflichten für die Ermittler und die Beteiligten. So muss ein Beschuldig ter zum Beispiel keine Angaben machen und er hat das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Eingriffe wie Durchsu chungen und das Abhören von Tele fonen erfordern die Zustimmung eines Richters. Die Ermittler sind verpflich tet, neben belastenden auch entlastende Aspekte zu berücksichtigen. Stellt sich im Lauf eines Verfahrens heraus, dass gegen einen Beschuldigten kein hinreichender Tatverdacht besteht, wird das Verfahren ohne Auflagen einge stellt. Ein hinreichender Verdacht ist nur dann gegeben, wenn eine Verurtei lung durch ein Gericht als wahrschein lich gilt. ●
Einstellung des Verfahrens man gels öffentlichen Interesses
Wenn es sich bei der Straftat um eine Bagatel le handelt, kann das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden – weil es, so die Rechtssprechung – kein gesell schafliches Interesse an der Strafverfol gung gibt. Ein Beispiel: ein Kaugum midiebstahl mit einem Schaden im Cent Bereich. Ähnlich ist es bei Straf taten, die nur den direkten Lebensbe reich des Opfers betreffen und nicht gravierend sind – etwa eine Beleidigung in kleinem Kreis. Dem Geschädigten bleibt in diesem Fall aber die Möglich keit, eine Privatklage gegen den Täter anzustrengen. ●
Einstellung des Verfah rens gegen Auflagen
Bei ei nem kleineren Delikt kann das Verfahren auch gegen eine Auflage eingestellt werden. Oft ist das bei Ersttätern der Fall – zum Beispiel bei jemandem, der zum ersten Mal beim La dendiebstahl erwischt wird. In der Regel wird eine Geldauf lage verhängt. Der Beschuldigte muss dann meist eine bestimmte Summe an eine gemeinnützige Organi sation zahlen. Der Beschuldigte ge steht damit aber nicht die Straftat ein. Er gilt danach als nicht verurteilt und nicht vorbestraft. ● Ein Tatverdächti ger kann auf schriftlichem Weg verurteilt werden – per Strafbefehl. Die Staatsan waltschaft beantragt den Straf befehl, das Amtsgericht muss ihn erlassen. Möglich ist das bei Geld und Haftstra fen von bis zu einem Jahr auf Bewährung. Wer binnen 14 Tagen nach Erhalt des Strafbe fehls keinen Einspruch ein legt, akzeptiert die Strafe. Gibt
Strafbefehl
es einen Einspruch, kommt es zu ei ner normalen Gerichtsverhandlung. ● Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beweise für eine Verurteilung rei chen, erhebt sie Anklage. Das Gericht kann die Anklage aber auch ohne Ver handlung abweisen, wenn es vorab zur Ansicht gelangt, dass der Angeklagte keine Straftat begangen hat. ● Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Prozess, der bei Erwach senen in der Regel öffentlich ist. Nach Beweisaufnahme und Plädoyers spricht das Gericht das Urteil: Möglich ist eine Verurteilung zu einer Geld oder Haftstrafe. Oder ein Freispruch. Gegen ein Urteil kann man noch Rechtsmittel einlegen. (jöh)
Prüfung der Anklage Urteil