Augsburger Allgemeine (Land West)
Mann sammelte Tausende Kinderpornos
Prozess Über zwei Jahre war ein 62-jähriger pensionierter Beamter in einschlägigen Foren im Internet unterwegs und glitt dort immer mehr ab. Neben der Verurteilung muss er nun noch ein weiteres Problem fürchten
Am Ende hatte er 3300 verbotene Dateien auf seinem Computer, Kinderund Jugendpornografie, Gewaltvideos. Wie es dazu kommen konnte, konnte der 62-jährige Angeklagte dem Augsburger Amtsgericht nur schwer erklären. Jetzt wurde der pensionierte Beamte wegen des Besitzes und Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
„Ja, die Tatvorwürfe sind richtig“, gestand der Angeklagte dem Richter Ralf Hirmer, nachdem Staatsanwalt Martin Neumann in Anklageschrift eine ganze Liste von Vorwürfen und dazugehörige Dateinamen verlesen hatte.
3320 verbotene Dateien hatte der inzwischen pensionierte Beamte zu Hause auf seinem Computer gespeichert. Im Zeitraum von mehr als zwei Jahren hatten sie sich bei ihm angesammelt.
Nach dem Lesen eines Berichts habe alles angefangen, schilderte der Angeklagte seinen Weg in die Illegalität. Dort sei von einem Chat-Portal im Internet geschrieben worden, das er „ausprobiert“habe. Nachdem es zunächst nur „normale“Chats gewesen seien, sei er mehr und mehr in Richtung Pornografie, Kinder- und Jugendpornografie abgeglitten. Er entsprechende Dateien auf seinem Rechner gespeichert und an Tauschpartner weitergegeben. Dann im August 2016 fiel der Telefonanschluss des Angeklagten (er lief auf seine bei der Verhandlung anwesende Ehefrau) einer Sonderkommission des Bundeskriminalamts auf. Bei einer Hausdurchsuchung im August 2016, so berichtete es eine Polizeibeamtin dem Gericht, wurden Computer und Datenträger des 62-Jährigen beschlagnahmt und von Experten durchsucht. Man habe sogar eine systematische Ordnung bei den gespeicherten verbotenen Dateien festgestellt, so die Polizistin.
Er habe immer mehr die Kontrolder le verloren, schilderte der Angeklagte, zweifacher Großvater, „ich habe es über zwei Jahre lang nicht geschafft, aufzuhören“. Nach der Polizeidurchsuchung habe er begonnen, sein Handeln gemeinsam mit seiner Ehefrau aufzuarbeiten, zusätzlich habe er Hilfe bei einem Therapeuten gesucht. Er bereue zutiefst, was er getan habe.
Problematisch für den Angeklagten ist sein Status als pensionierter Beamter, drohen ihm doch bei einer rechtskräftigen Verurteilung von über einem Jahr Freiheitsstrafe der Verlust seines Pensionärs-Status und dadurch erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn von der Vielzahl der von ihm bewegten Dahabe teien und der Delikte leitete Staatsanwalt Neumann die Forderung nach einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren ab. Verteidiger Werner Ruisinger hielt hingegen angesichts zu erwartender Härten für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von elf Monaten für angemessen.
Richter Ralf Hirmer verurteilte den 62-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem legte er dem Angeklagten eine Geldbuße von 3000 Euro auf. Ausschlaggebend seien der lange Tatzeitraum und die große Zahl von verbotenen Dateien gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.