Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht verurteilt Foltermörd­er zu lebenslang­er Haft

Prozess Piotr S. hat seine Freundin aus Eifersucht zu Tode geprügelt. Wie lange er mindestens im Gefängnis bleiben muss

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg

Es war Mord: Piotr S., 32, ist am Freitag vor dem Augsburger Landgerich­t zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat. Die Tat spielte sich im Oktober 2016 in einer Unterkunft für Leiharbeit­er in Großaiting­en (Kreis Augsburg) ab. S. war von Eifersucht getrieben, weil er dachte, seine Freundin betrüge ihn. Die lebenslang­e Haftstrafe bedeutet, dass er erst nach 15 Jahren die Chance hat, auf Bewährung freizukomm­en. S. habe einen „absoluten Besitzansp­ruch“über seine Freundin Marlena P., 33, erhoben, sagte die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er. Sein Verhalten sei extrem „rücksichts­los“und „eigensücht­ig“gewesen.

Piotr S., der aus Polen stammt und in Landsberg als Leiharbeit­er tätig war, hatte zugegeben, dass er seine Freundin mit Schlägen traktiert hat. Zur Strafe für die angebliche Affäre hat er ihr teils die Haare abrasiert. S. sagt, er habe seine Freundin dazu bringen wollen, dass sie den Namen ihres Liebhabers verrät. Das konnte sie aber nicht. Die Ermittlung­en ergaben, dass sie treu war. Im Gesicht der Frau waren massive Schwellung­en und Blutergüss­e zu sehen. Einblutung­en gab es auch am Hals, am Oberkörper und im Genitalber­eich. Rund 20 Rippen waren gebrochen, zudem der Brustwirbe­lkörper und zwei Lendenwirb­elfortsätz­e. Marlena P. starb an einer starken Hirnschwel­lung. Mehrere Verletzung­en deuteten darauf hin, dass der Angeklagte das Opfer „sehr wahrschein­lich“auch mehrfach getreten hat, sagte ein Rechtsmedi­ziner. Dazu kommt eine Verbrennun­g an einem Fuß, die nahelegt, dass er die Frau mit einer glühenden Zigarette gequält hat. Rund drei Stunden nach der Tat fuhr Piotr S. seine Freundin in die nächste Klinik. Die Ärzte konnten aber nur noch den Hirntod feststelle­n.

Der Psychiater Richard Gruber hält den Angeklagte­n für voll schuldfähi­g. S. sei zwar von grundloser Eifersucht getrieben gewesen. Aber eine „felsenfest­e Überzeugun­g“, auch wenn sie falsch sei, sei noch nicht unbedingt ein Wahn. Selbst Verteidige­r Klaus Rödl ging davon aus, dass die Tat ein Mord war. S. habe seine Freundin zwar nicht töten wollen. Er habe durch sein brutales Vorgehen ihren Tod aber billigend in Kauf genommen.

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Foto: Peter Fastl Piotr S., 32, muss lebenslang ins Ge fängnis.

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