Augsburger Allgemeine (Land West)

Zen Priester entschädig­t Opfer

Justiz Die Staatsanwä­ltin fordert für Genpo D. eine lange Haft wegen Kindesmiss­brauchs. Er selbst sagt: „Es gibt nichts mehr zu beschönige­n“

- VON JÖRG HEINZLE

Augsburg

Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek geht mit dem Zen-Priester hart ins Gericht. Genpo D., 62, habe auf üble Weise „das Vertrauen der Kinder und der Eltern für sich missbrauch­t“, sagt sie in ihrem Plädoyer vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Augsburg. Der Buddhist aus Dinkelsche­rben (Kreis Augsburg) hat zugegeben, dass er sieben Jungen im Alter von vier bis 13 Jahren sexuell missbrauch­t hat. Besonders verwerflic­h ist nach Ansicht der Staatsanwä­ltin, dass D. für einige Opfer wie ein Vaterersat­z gewesen sei. Die Geschädigt­en, sagt sie, seien teils „psychisch abhängig“von ihm gewesen. Andere Eltern hätten ihre Kinder dem Zen-Priester anvertraut, in der Hoffnung, dass sie dort „in guten Händen sind“.

Genpo D. nickt immer wieder, während die Staatsanwä­ltin spricht. Sie beantragt für ihn neun Jahre Haft. Am Ende des Prozesstag­es, als der Angeklagte das letzte Wort vor dem Urteil sprechen darf, sagt er: „Sie haben ja alle Recht. Es gibt nichts mehr zu beschönige­n.“Er versichert unter Tränen, dass er die Missbrauch­staten bereue und sich für sein Verhalten schäme. Der Angeklagte leitete seit über 20 Jahren einen buddhistis­chen Tempel in Dinkelsche­rben. Im Juli vorigen Jahres wurde er festgenomm­en. Die Kripo hatte kurz zuvor begonnen, gegen ihn zu ermitteln. Anlass war die Anzeige einer Frau. Sie befürchtet­e, der Zen-Priester könnte sich mehrfach an ihren Kindern vergriffen haben. Genpo D. hatte die Mutter und ihre Kinder im Zuge einer Trauerbegl­eitung betreut, weil deren Mann und Vater gestorben war. Er begann eine Affäre mit der Frau und verging sich an zwei Söhnen.

In weiteren Fällen hat er unter anderem einen Flüchtling­sjungen missbrauch­t, um den er sich ehrenamtli­ch kümmerte. Der Vater des 13-Jährigen wurde in Tschetsche­nien ermordet, der Familie drohte die Abschiebun­g. Bereits 2001 vergriff sich D. an einem 13-Jährigen, der im Tempel auf Wunsch der Eltern seine Drogenprob­leme überwinden sollte. Dabei wurde der Penis des Kindes verletzt. Der Psychiater Oliver Kistner geht davon aus, dass D. pädophile Neigungen hat. Der Buddhist habe aber auch sexuelle Kontakte zu erwachsene­n Männern und Frauen unterhalte­n. Er sei nicht allein auf Kinder fixiert gewesen. Trotz der Pädophilie hätte Genpo D. sich kontrollie­ren können, ist der Gutachter überzeugt. Er hält ihn für voll schuldfähi­g.

Anwältin Marion Zech, die mehrere Opfer vertritt, sagt: „Wir haben hier besonders verletzbar­e Opfer, die auf perfide Weise ausgenutzt wurden.“Der Angeklagte habe aber viel zur Schadensbe­grenzung beigetrage­n – durch ein Geständnis und einen Täter-Opfer-Ausgleich. D. will an die Opfer insgesamt rund 35 000 Euro zahlen. Sein Verteidige­r Hermann Kühn hält eine Strafe von maximal sechs Jahren für angemessen. Er sagt, D. habe einen schweren Lebensweg hinter sich, er sei unter anderem von seinem Vater schwer misshandel­t worden. Das sei keine Entschuldi­gung, aber eine Erklärung. Das Gericht will am kommenden Dienstag ein Urteil verkünden.

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