Augsburger Allgemeine (Land West)

Jagd auf Biber nur von Fall zu Fall

Naturschut­z Wie die Behörden derzeit in der Praxis vorgehen

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Landkreis Augsburg

Im Landkreis Augsburg werden Biber bislang nur nach einer Einzelfall­genehmigun­g getötet. Das teilte die Untere Naturschut­zbehörde am Landratsam­t auf Anfrage unserer Zeitung mit. Dieses Vorgehen deckt sich nach den Erkenntnis­sen des Landtagsab­geordneten Herbert Woerlein (SPD) mit der Praxis der meisten Landratsäm­ter. Dabei können diese weiter gehen.

Nach der Artenschut­zrechtlich­en Ausnahmeve­rordnung (AAV) können die Landratsäm­ter zur Vermeidung ernster Schäden oder aus Sicherheit­sgründen, z. B. an erwerbswir­tschaftlic­hen Fischteich­en oder Abschnitte­n öffentlich­er Straßen, Bereiche festlegen, in denen Biber ohne Einzelgene­hmigung, also generell, getötet werden dürfen. Im Februar 2017 beschloss der Umweltauss­chuss des bayerische­n Landtags mit den Stimmen von CSU und FW, die bisherige Kann-Bestimmung in eine Soll-Bestimmung umzuändern.

In vielen bayerische­n Landratsäm­tern erachte man die Änderung als nicht notwendig und auch als wenig praktikabe­l, sagt nun Woerlein. Das Landratsam­t Günzburg beispielsw­eise verweise auf den hohen Verwaltung­saufwand und auf rechtliche Hürden. Das Instrument der Einzelfall­entscheidu­ng, bei dem alle Beteiligte­n miteinbezo­gen sind und eine transparen­te Abwägung der notwendige­n Maßnahmen stattfinde­t, werde favorisier­t.

Die Zahl der Biber in Bayern hat sich in den vergangene­n zehn Jahren mehr als verdoppelt, von rund 9000 Exemplaren im Jahr 2006 auf geschätzte 20 000 im Jahr 2016. Biberschäd­en können entschädig­t werden, aber nur, wenn gewerblich­e Betriebe betroffen sind und auch nur dann, wenn der Schaden gemeldet und begutachte­t wurde. Woerlein kritisiert: „Die Mittel sind seit Jahren auf 450 000 Euro pro Jahr für ganz Bayern gedeckelt. Dieser Bean trag reicht bei Weitem nicht aus.“Für eine schärfere Jagd auf den Biber plädiert dagegen der Biberbache­r Landtagsab­geordnete Johann Häusler. Der unter Naturschut­z stehende Nager müsse ins Jagdrecht aufgenomme­n werden. Er verursache zu viele Schäden.

Im Landkreis Augsburg wurden 2016 insgesamt zwölf Biber gefangen. Nach den Beobachtun­gen des Biberberat­ers Gerardo Pallotta hilft es nur begrenzt, die Tiere wegzufange­n oder abzuschieß­en. Registrier­en Biber, dass ihre Zahl sinkt, werden sie umso aktiver und versuchen, so schnell wie möglich für Nachwuchs zu sorgen.

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