Augsburger Allgemeine (Land West)
Jagd auf Biber nur von Fall zu Fall
Naturschutz Wie die Behörden derzeit in der Praxis vorgehen
Landkreis Augsburg
Im Landkreis Augsburg werden Biber bislang nur nach einer Einzelfallgenehmigung getötet. Das teilte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Dieses Vorgehen deckt sich nach den Erkenntnissen des Landtagsabgeordneten Herbert Woerlein (SPD) mit der Praxis der meisten Landratsämter. Dabei können diese weiter gehen.
Nach der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) können die Landratsämter zur Vermeidung ernster Schäden oder aus Sicherheitsgründen, z. B. an erwerbswirtschaftlichen Fischteichen oder Abschnitten öffentlicher Straßen, Bereiche festlegen, in denen Biber ohne Einzelgenehmigung, also generell, getötet werden dürfen. Im Februar 2017 beschloss der Umweltausschuss des bayerischen Landtags mit den Stimmen von CSU und FW, die bisherige Kann-Bestimmung in eine Soll-Bestimmung umzuändern.
In vielen bayerischen Landratsämtern erachte man die Änderung als nicht notwendig und auch als wenig praktikabel, sagt nun Woerlein. Das Landratsamt Günzburg beispielsweise verweise auf den hohen Verwaltungsaufwand und auf rechtliche Hürden. Das Instrument der Einzelfallentscheidung, bei dem alle Beteiligten miteinbezogen sind und eine transparente Abwägung der notwendigen Maßnahmen stattfindet, werde favorisiert.
Die Zahl der Biber in Bayern hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt, von rund 9000 Exemplaren im Jahr 2006 auf geschätzte 20 000 im Jahr 2016. Biberschäden können entschädigt werden, aber nur, wenn gewerbliche Betriebe betroffen sind und auch nur dann, wenn der Schaden gemeldet und begutachtet wurde. Woerlein kritisiert: „Die Mittel sind seit Jahren auf 450 000 Euro pro Jahr für ganz Bayern gedeckelt. Dieser Bean trag reicht bei Weitem nicht aus.“Für eine schärfere Jagd auf den Biber plädiert dagegen der Biberbacher Landtagsabgeordnete Johann Häusler. Der unter Naturschutz stehende Nager müsse ins Jagdrecht aufgenommen werden. Er verursache zu viele Schäden.
Im Landkreis Augsburg wurden 2016 insgesamt zwölf Biber gefangen. Nach den Beobachtungen des Biberberaters Gerardo Pallotta hilft es nur begrenzt, die Tiere wegzufangen oder abzuschießen. Registrieren Biber, dass ihre Zahl sinkt, werden sie umso aktiver und versuchen, so schnell wie möglich für Nachwuchs zu sorgen.