Augsburger Allgemeine (Land West)
Ausbaubeiträge: Stadt will wie bisher abrechnen
Abrechnung Warum die Neusässer nicht viel von jährlichen Zahlungen halten und welche Folgen sie für die Verwaltung haben könnten
Neusäß Wenn die Straße vor der eigenen Haustür saniert wird und die Anwohner dafür zur Kasse gebeten werden, ist der Unmut oftmals groß. Nicht selten fordert die Kommune vier- oder gar fünfstellige Beträge. So war bisher die Rechtslage. Dass Bürger für Erneuerungsarbeiten ihren Anteil leisten müssen, ist nach wie vor so. Jedoch erlaubt eine Gesetzesänderung des Landtages, dass das Abrechnungssystem umgestellt werden kann. Statt Einmalbeiträgen kann die Kommune jährlich wiederkehrende Beiträge fordern. Doch davon halten die Neusässer Stadträte nichts. Sie sprachen sich einstimmig für die Einmalbeiträge aus. Sie beschlossen außerdem, dass die Erhöhung des kommunalen Anteils bei der Instandhaltung der Straßen überprüft werden soll.
Der Neusässer Stadtrat setzte sich intensiv mit der Thematik auseinander. Um ihre Bürger über die Vorund Nachteile beider Abrechnungssysteme zu informieren, lud die Stadt vergangene Woche zu einer Informationsveranstaltung ein. In der Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag kam es schließlich zur Abstimmung: Bleibt es bei den Einmalzahlungen, oder sollen die Bürger jährlich kleinere Summen leisten?
Helga Köhler, Mitarbeiterin des Bauamts, betonte, dass keines der beiden Systeme die Bürger benachteilige oder bevorzuge. Knackpunkt ist jedoch die Neusässer Gebietsstruktur: Die Stadt kann nicht als ein zusammenhängendes Gebiet betrachtet werden. Die Stadtteile liegen teils weit auseinander, Bahnlinien, Schmutter und große Straßen zerpflücken das Stadtgebiet. Somit sei es nicht möglich, ein einheitliches Abrechnungssystem für die ganze Stadt anzusetzen. Denn wenn Bürger für Straßensanierungen zahlen, sollen sie auch dafür etwas haben. Eine erneuerte Straße im Norden der Stadt sei für den Neusässer im Süden nicht von Belang. Die Folgen wären, dass die Stadt in mehrere, unterschiedlich große Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden müsse. Dazu kommt, dass die wiederkehrenden Beiträge unterschiedlich hoch ausfallen könnten. Denn die Beiträge richten sich nach der Menge und der Größe der Straßen. Transparenz wäre nicht gegeben, und für den Bürger ist es schwer verständlich, warum der eine mehr als der andere zu zahlen hat. „Man öffnet Tür und Tor für Klagen“, so Köhler. Und Ortsteile, wie beispielsweise Vogelsang, sind schlicht zu klein für wiederkehrende Beiträge. Hier käme dieses Abrechnungssystem gar nicht infrage.
Dass die unterschiedlichen, völlig undurchsichtigen Abrechnungssysteme zu Unverständnis bei den Bürgern führen würden, ist für Silvia Daßler (Grüne) das Hauptargument gegen wiederkehrende Beiträge. „Das führt nicht zu mehr Gerechtigkeit“, resümierte sie. Auch Wolfang Weiland (Freie Wähler) sprach sich für die Beibehaltung des bisherigen Abrechnungssystems aus. Positiv an der Gesetzesänderung fand er, dass es künftig die Möglichkeit der Stundung gibt, und zwar ohne Offenlegung der eigenen Vermögensverhältnisse. „Die Bürger müssen sich nicht nackt machen“, betonte er.
Um die Bürger zu entlasten, schlug Axel Salzmann (CSU) vor, den kommunalen Eigenanteil bei der Straßenunterhaltung zu erhöhen. Dieser beträgt momentan 35 Prozent. 40 Prozent sollten es künftig sein. Er schlug eine „mutige Prüfung“der Grenzen des Machbaren hin. „Keiner wird klagen, wenn die Stadt zu viel für ihre Straße ausgibt“, argumentierte er. Auch Bürgermeister Richard Greiner will den Bürgern möglichst weit entgegenkommen. Jedoch sei der Eigenanteil von 35 Prozent schon jetzt an der Obergrenze.