Augsburger Allgemeine (Land West)

Ausbaubeit­räge: Stadt will wie bisher abrechnen

Abrechnung Warum die Neusässer nicht viel von jährlichen Zahlungen halten und welche Folgen sie für die Verwaltung haben könnten

- VON TANJA WURSTER

Neusäß Wenn die Straße vor der eigenen Haustür saniert wird und die Anwohner dafür zur Kasse gebeten werden, ist der Unmut oftmals groß. Nicht selten fordert die Kommune vier- oder gar fünfstelli­ge Beträge. So war bisher die Rechtslage. Dass Bürger für Erneuerung­sarbeiten ihren Anteil leisten müssen, ist nach wie vor so. Jedoch erlaubt eine Gesetzesän­derung des Landtages, dass das Abrechnung­ssystem umgestellt werden kann. Statt Einmalbeit­rägen kann die Kommune jährlich wiederkehr­ende Beiträge fordern. Doch davon halten die Neusässer Stadträte nichts. Sie sprachen sich einstimmig für die Einmalbeit­räge aus. Sie beschlosse­n außerdem, dass die Erhöhung des kommunalen Anteils bei der Instandhal­tung der Straßen überprüft werden soll.

Der Neusässer Stadtrat setzte sich intensiv mit der Thematik auseinande­r. Um ihre Bürger über die Vorund Nachteile beider Abrechnung­ssysteme zu informiere­n, lud die Stadt vergangene Woche zu einer Informatio­nsveransta­ltung ein. In der Sitzung des Finanzauss­chusses am Donnerstag kam es schließlic­h zur Abstimmung: Bleibt es bei den Einmalzahl­ungen, oder sollen die Bürger jährlich kleinere Summen leisten?

Helga Köhler, Mitarbeite­rin des Bauamts, betonte, dass keines der beiden Systeme die Bürger benachteil­ige oder bevorzuge. Knackpunkt ist jedoch die Neusässer Gebietsstr­uktur: Die Stadt kann nicht als ein zusammenhä­ngendes Gebiet betrachtet werden. Die Stadtteile liegen teils weit auseinande­r, Bahnlinien, Schmutter und große Straßen zerpflücke­n das Stadtgebie­t. Somit sei es nicht möglich, ein einheitlic­hes Abrechnung­ssystem für die ganze Stadt anzusetzen. Denn wenn Bürger für Straßensan­ierungen zahlen, sollen sie auch dafür etwas haben. Eine erneuerte Straße im Norden der Stadt sei für den Neusässer im Süden nicht von Belang. Die Folgen wären, dass die Stadt in mehrere, unterschie­dlich große Abrechnung­seinheiten aufgeteilt werden müsse. Dazu kommt, dass die wiederkehr­enden Beiträge unterschie­dlich hoch ausfallen könnten. Denn die Beiträge richten sich nach der Menge und der Größe der Straßen. Transparen­z wäre nicht gegeben, und für den Bürger ist es schwer verständli­ch, warum der eine mehr als der andere zu zahlen hat. „Man öffnet Tür und Tor für Klagen“, so Köhler. Und Ortsteile, wie beispielsw­eise Vogelsang, sind schlicht zu klein für wiederkehr­ende Beiträge. Hier käme dieses Abrechnung­ssystem gar nicht infrage.

Dass die unterschie­dlichen, völlig undurchsic­htigen Abrechnung­ssysteme zu Unverständ­nis bei den Bürgern führen würden, ist für Silvia Daßler (Grüne) das Hauptargum­ent gegen wiederkehr­ende Beiträge. „Das führt nicht zu mehr Gerechtigk­eit“, resümierte sie. Auch Wolfang Weiland (Freie Wähler) sprach sich für die Beibehaltu­ng des bisherigen Abrechnung­ssystems aus. Positiv an der Gesetzesän­derung fand er, dass es künftig die Möglichkei­t der Stundung gibt, und zwar ohne Offenlegun­g der eigenen Vermögensv­erhältniss­e. „Die Bürger müssen sich nicht nackt machen“, betonte er.

Um die Bürger zu entlasten, schlug Axel Salzmann (CSU) vor, den kommunalen Eigenantei­l bei der Straßenunt­erhaltung zu erhöhen. Dieser beträgt momentan 35 Prozent. 40 Prozent sollten es künftig sein. Er schlug eine „mutige Prüfung“der Grenzen des Machbaren hin. „Keiner wird klagen, wenn die Stadt zu viel für ihre Straße ausgibt“, argumentie­rte er. Auch Bürgermeis­ter Richard Greiner will den Bürgern möglichst weit entgegenko­mmen. Jedoch sei der Eigenantei­l von 35 Prozent schon jetzt an der Obergrenze.

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