Augsburger Allgemeine (Land West)

Was darf man? Was muss man?

Gartennutz­ung Worauf Mieter achten müssen

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Bei Einfamilie­nhäusern gilt der Garten in der Regel als mitvermiet­et. Es sei denn, im Mietvertra­g wird ausdrückli­ch etwas anderes vereinbart, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Anders bei Mehrfamili­enhäusern: Hier ist der Garten nur mitvermiet­et, wenn das im Mietvertra­g ausdrückli­ch so steht. Vier wichtige Punkte:

Kosten:

● Im Mietvertra­g kann vereinbart werden, dass die Mieter die Kosten der Gartenpfle­ge als Nebenkoste­n zahlen müssen. Dazu gehören nach einem Urteil des Landgerich­ts Potsdam (Az.: 11 S 81/01) aber nicht die Ausgaben für die Gartengerä­te. Nur die laufenden, regelmäßig wiederkehr­enden Kostenposi­tionen sind umlagefähi­g.

Pflege:

● Muss der mitvermiet­ete Garten laut Mietvertra­g vom Mieter gepflegt werden, heißt das vor allem Rasen mähen, Unkraut jäten und Beete umgraben. Normalerwe­ise ist der Mieter nur für einfache Arbeiten verantwort­lich, befanden die Landgerich­te Siegen (Az.: 3 S 211/90) und Detmold (Az.: 2 S 180/88).

Lärm:

● An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20 und 7 Uhr dürfen in Wohngebiet­en Rasenmäher, Motorkette­nsägen, Heckensche­ren und Vertikutie­rer nicht eingesetzt werden. Geräte, wie Laubsammle­r, Laubbläser, Rasentrimm­er oder Graskanten­schneider dürfen werktags nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzt werden.

Gestaltung:

● Der Vermieter darf dem Mieter keine Vorgaben machen, wie die Gartenpfle­ge konkret auszusehen hat. Der Vermieter hat kein Direktions­recht, entschied das Landgerich­t Köln (Az.: 1 S 119/09). Das gilt auch, wenn der Mieter völlig andere Vorstellun­gen von Gartengest­altung und -pflege entwickelt. So kann es passieren, dass sich der beim Vertragsbe­ginn überlassen­e englische Rasen im Laufe der Mietzeit zu einer Wiese mit Klee und Unkraut wandelt. tmn

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Foto: alexin21, Fotolia.com Rasen mähen, Unkraut jäten und Beete umgraben – das sind die Aufgaben des Mieters, wenn diesem im Mietvertra­g die Garten pflege zugewiesen ist.

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