Augsburger Allgemeine (Land West)

Teurer Hitlergruß an Neujahr

Schwabmünc­hner wird verurteilt

- VON MICHAEL LINDNER

Schwabmünc­hen

Es war ein feuchtfröh­licher Abend, die Stimmung war ausgelasse­n. Nicht verwunderl­ich, schließlic­h wurde ins neue Jahr hinein gefeiert. Doch so schön die letzten Stunden des Jahres 2016 waren, so unangenehm waren die ersten Stunden 2017 für einen 40-jährigen Angeklagte­n aus dem südlichen Landkreis. Wegen einer, wie er selbst sagt, „total bescheuert­en Aktion“verurteilt­e das Amtsgerich­t Augsburg den Mann zu einer hohen Geldstrafe.

Der 40-Jährige war wegen des Verwendens von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen angeklagt. Darunter fällt beispielsw­eise das Hakenkreuz; aber auch der Hitlergruß, den der Mann in der Schwabmünc­hner Diskothek Rainbow wenige Minuten nach Mitternach­t zeigte. Er hob an der Theke den rechten Arm schräg nach oben und sagte: „Prost, heil Hitler.“Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann mehrere Flaschen Bier, dazu Schnäpse sowie Wein getrunken.

Die Diskothek war zu diesem Zeitpunkt gut besucht, doch die Gäste auf der Tanzfläche haben diesen Gruß weder gesehen noch gehört. Es hätte sich auch niemand darüber beschwert, sagten sowohl der Türsteher als auch der Wirt aus. Dieser hätte dem Angeklagte­n zu verstehen gegeben, dass er ein solches Verhalten nicht dulde und die Party für ihn gleich beendet sei, wenn er damit nicht aufhöre. Der 40-Jährige sagte vor Gericht aus, dass er sich sofort beim Wirt entschuldi­gt habe und ihn fragte, ob er die Disco verlassen müsse oder noch bleiben dürfe. Der Mann durfte schließlic­h weiterfeie­rn und verhielt sich die nächste Zeit auch unauffälli­g.

Doch mit der Ruhe war es etwa sechs Stunden später vorbei. Auf der Tanzfläche bekamen sich einige Gäste, darunter die Freundin des Angeklagte­n, in die Haare. Der 40-Jährige wollte mit seiner Partnerin gerade gehen, als ein Besucher der Frau ins Gesicht gelangt haben soll. Danach wurde viel gebrüllt, der Angeklagte soll rüde nach draußen befördert worden sein. „Ich habe rumgeschri­en, weil ich mich ungerecht behandelt gefühlt habe“, sagte der 40-Jährige. Dabei beleidigte er den Wirt, dieser beschimpft­e ihn wiederum als Psycho, der seine Tabletten nehmen soll.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er keinen Kontakt zur rechten Szene habe. Der gehobene Arm sei dumm von ihm gewesen, und er könne die ganze Sache leider nicht mehr rückgängig machen. Sein Verteidige­r Helmut Linck sprach von einem unrühmlich­en Ende eines netten Abends für seinen Mandanten. Dieser stand wegen Beihilfe zum Handeltrei­ben mit Amphetamin und Kokain unter offener Bewährung. Während die Staatsanwä­ltin eine Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro (150 Tagessätze zu je 35 Euro) forderte, beantragte Verteidige­r Linck eine Strafe von 80 bis 90 Tagessätze­n.

Richterin Ulrike Ebel-Scheufele verurteilt­e den 40-Jährigen zu insgesamt 4200 Euro (120 Tagessätze zu je 35 Euro). Diese Strafe wäre deutlich höher ausgefalle­n, wenn es ihrer Meinung nach kein einmaliger alkoholbed­ingter Ausrutsche­r gewesen wäre und der Mann kein umfangreic­hes Geständnis abgelegt hätte.

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