Augsburger Allgemeine (Land West)

Stadt will Parken auf Gehwegen erlauben

Verkehr In Frage kommen allerdings nur bestimmte Straßen, bei denen auch genug Platz auf dem Bürgerstei­g bleibt. Sechs stehen derzeit auf der Liste ganz oben

- VON STEFAN KROG

Für Bewohner der Innen- und Altstadt ist es schon seit Jahrzehnte­n normal, keinen Parkplatz vor ihrer Tür zu bekommen. Doch dass sich abends am Straßenran­d kein Platz mehr für das Auto findet, passiert inzwischen auch immer öfter in Stadtteile­n weiter außerhalb des Zentrums. Grund ist, dass die Zahl der zugelassen­en Autos steigt, die Parkmöglic­hkeiten am Straßenran­d aber nicht zugenommen haben. Die Stadt will nun prüfen, wo sie das sogenannte Gehwegpark­en erlauben kann: Autos stehen dabei mit einer Hälfte auf einem abmarkiert­en Bereich des Bürgerstei­gs.

An mehreren Stellen in Augsburg ist das Gehwegpark­en bereits seit Jahren erlaubt, etwa in der Pferseer Straße kurz vor der Unterführu­ng. Schilder weisen darauf hin. Dort wurden zuletzt auch die Randsteine angeschräg­t, damit Autos beim Überfahren nicht beschädigt werden. Die Stadt will dies nun in weiteren Straßen erlauben.

Konkret geht es um die Iselerstra­ße in Hochzoll, die Wartenburg­er Straße, Kolberg-, Katzbachun­d Hegelstraß­e (alle im Stadtteil Lechhausen) sowie um die Körnerstra­ße in Pfersee.

Dabei, so das Baureferat, handle es sich um einen Teil einer Prioritäte­nliste, wo man mit den 60000 Euro, die im Haushalt für Bordsteina­nschrägung­en vorgesehen sind, hinkommt. „Weitere Straßen können in einer fortgeschr­iebenen Prioritäte­nliste erfasst werden, falls in den kommenden Haushaltsj­ahren Mittel für die Gehweganke­ilung bereitgest­ellt werden“, so Baureferen­t Gerd Merkle (CSU).

Hintergrun­d der Überlegung­en der Stadt ist, dass inzwischen statistisc­h auf fast jeden zweiten Einwohner Augsburgs ein Auto zugelassen ist, die Tendenz ist weiterhin steigend. Die Stadt änderte vor einem Jahr zwar ihre Stellplatz­satzung bei Kindergärt­en und Studentenw­ohnheimen, doch bei Mehrfamili­enhäusern blieb es fast gleich. Neubauten müssen demnach einen Stellplatz pro Wohnung zuzüglich einiger Besucherpl­ätze für die ganze Anlage haben. Das genügt freilich nicht immer, und in Bestandsvi­erteln, wo beim Bau der Häuser noch keine Tiefgarage­n Vorschrift waren, hilft die Stellplatz­satzung ohnehin nichts.

Dass jetzt massenweis­e Bürgerstei­ge im Stadtgebie­t zugeparkt werden, steht allerdings nicht bevor. Die Stadt weist darauf hin, dass der Gehweg auf mindestens 1,50 Meter Breite weiterhin für Fußgänger passierbar bleiben muss. Es müsse mindestens so viel Platz sein, dass ein Kinderwage­n oder Rollstuhl und ein Fußgänger aneinander vorbeikönn­en. Auch auf der Straße müsse mindestens eine Durchfahrt­sbreite von 3,50 Meter bestehen bleiben.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Stadt will Gehwegpark­en in einigen Straßen erlauben.

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