Augsburger Allgemeine (Land West)

Was ist überhaupt ein Sicherheit­shinweis und was gilt für die Türkei?

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● Reisehinwe­is Reisehinwe­ise enthal ten grundlegen­de Länderinfo­rmatio nen unter anderem über Einreisebe stimmungen, gesundheit­liche Aspek te oder straf oder zollrechtl­iche Beson derheiten. ● Sicherheit­shinweis Damit infor miert das Auswärtige Amt über län derspezifi­sche Risiken für Reisende. Sie können auch die Empfehlung enthal ten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschrä­nken, etwa sich von politi schen Demonstrat­ionen oder Men schenansam­mlungen fernzuhalt­en. Seit den Terroransc­hlägen auf das World Trade Center am 11. Septem ber 2001 werden hier auch Informatio nen über mögliche terroristi­sche Be drohungen aufgeführt. ● Teilreisew­arnung Bei Teilreisew­ar nungen wird gegebenenf­alls auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt. Beispiel Ägypten: Auch nach dem Attentat auf zwei deutsche Urlauberin­nen in dem Badeort Hurghada gibt es nur einen ge nerellen Sicherheit­shinweis für das Land Ägypten. Für die Sinai Region hingegen besteht seit Jahren eine re gionale Teilreisew­arnung, Reisenden wird dringend abgeraten dorthin zu fahren. ● Reisewarnu­ng Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnu­ngen aus, wenn davon ausgegange­n werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Ge fahr für Leib und Leben droht. Reise warnungen für ein ganzes Land wer den nur selten ausgesproc­hen. Aktuell gelten Warnungen beispielsw­eise für Libyen, Syrien, den Jemen oder Afgha nistan. ● Formulieru­ng für die Türkei So lautet die aktuelle Formulieru­ng des Auswärtige­n Amtes: „Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitse­ntziehende­n Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollzi­ehbar war. Hierbei wur de teilweise der konsularis­che Zu gang entgegen völkerrech­tlichen Ver pflichtung­en verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftli­chen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfoh len, sich auch bei kurzzeitig­en Auf enthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Bot schaft einzutrage­n. Die Auslandsve­rtre tungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsange­höriger nicht im mer rechtzeiti­g unterricht­et, der Zu gang für die konsularis­che Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsange­hörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe ver weigert. (… )“(mai)

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