Augsburger Allgemeine (Land West)
Was ist überhaupt ein Sicherheitshinweis und was gilt für die Türkei?
● Reisehinweis Reisehinweise enthal ten grundlegende Länderinformatio nen unter anderem über Einreisebe stimmungen, gesundheitliche Aspek te oder straf oder zollrechtliche Beson derheiten. ● Sicherheitshinweis Damit infor miert das Auswärtige Amt über län derspezifische Risiken für Reisende. Sie können auch die Empfehlung enthal ten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken, etwa sich von politi schen Demonstrationen oder Men schenansammlungen fernzuhalten. Seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. Septem ber 2001 werden hier auch Informatio nen über mögliche terroristische Be drohungen aufgeführt. ● Teilreisewarnung Bei Teilreisewar nungen wird gegebenenfalls auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt. Beispiel Ägypten: Auch nach dem Attentat auf zwei deutsche Urlauberinnen in dem Badeort Hurghada gibt es nur einen ge nerellen Sicherheitshinweis für das Land Ägypten. Für die Sinai Region hingegen besteht seit Jahren eine re gionale Teilreisewarnung, Reisenden wird dringend abgeraten dorthin zu fahren. ● Reisewarnung Das Auswärtige Amt spricht Reisewarnungen aus, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Ge fahr für Leib und Leben droht. Reise warnungen für ein ganzes Land wer den nur selten ausgesprochen. Aktuell gelten Warnungen beispielsweise für Libyen, Syrien, den Jemen oder Afgha nistan. ● Formulierung für die Türkei So lautet die aktuelle Formulierung des Auswärtigen Amtes: „Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wur de teilweise der konsularische Zu gang entgegen völkerrechtlichen Ver pflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfoh len, sich auch bei kurzzeitigen Auf enthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Bot schaft einzutragen. Die Auslandsvertre tungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht im mer rechtzeitig unterrichtet, der Zu gang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe ver weigert. (… )“(mai)