Augsburger Allgemeine (Land West)
Für Schwarzhören angeschwärzt
Klärung Langerringens Bürgermeister soll Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen und dafür keine GEZ-Gebühren gezahlt haben. Ein Ausschuss des Landtags kommt zu einem klaren Ergebnis und spricht ihn von jedem Verdacht frei
Hat die Gemeinde Langerringen versäumt, Rundfunkgebühren abzuführen für Leute, die für sie am Ort arbeiten und Radio hören? Gegen diesen Vowurf musste sich Bürgermeister Konrad Dobler wehren. Keineswegs die GEZ, sondern ein Bürger hatte sich anonym beschwert. Angelastet wurde Dobler, dass bei einer Übernachtungsmöglichkeit in Langerringen keine Meldung der Bewohner nach dem Bundesmeldegesetz erfolgt sei und dadurch unter anderem die Rundfunkgebühren umgangen worden seien.
Die Beschwerde war nun Thema im Petitionsausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag. Der Ausschuss ermittelte den Sachverhalt und kam zu einem klaren Ergebnis. ● Der Hintergrund Die Gemeinde hat das Archäologie-Zentrum Seidel mit Sitz in Günzburg mit der Untersuchung des neuen Gewerbegebietes in Langerringen beauftragt. Die entsprechenden Untersuchungen laufen seit Sommer 2016. Das Archäologie-Zentrum habe bei der Gemeinde angefragt, ob eine Über- nachtungsmöglichkeit in Langerringen bestehe.
Da durch die Übernachtung die Erstattung der Fahrkosten für die täglichen Heimfahrten der Mitarbeiter eingespart werden konnte, wurden den Mitarbeitern Zimmer in einem Anwesen in der Hauptstraße zur Verfügung gestellt. Es handelte sich dabei um maximal sieben Mitarbeiter, jedoch wohnten nicht immer dieselben Personen dort. Die Mitarbeiter wechselten dabei regelmäßig. ● Die Rechtslage Alle in Langerringen beschäftigten Mitarbeiter des Archäologie-Zentrums sind gemäß Bundesmeldegesetz (Paragraf 17) an ihrem eigentlichen Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Dies wurde dem Bürgermeister von der Geschäftsführerin des Archäologiezentrums bestätigt. Eine Meldepflicht der Mitarbeiter für das Anwesen in Langerringen würde nur entstehen, wenn die betreffenden Personen länger als sechs Monate dort wohnhaft wären. ● Das Ergebnis Wer weniger als sechs Monate eine Wohnung bezieht, muss sich weder an- noch abmelden. Dies traf für die Mitarbeiter des Archäologiezentrums zu. Somit ist keine Meldepflicht entstanden. Dieser Erklärung der Staatsregierung, die bei Petitionen immer um Stellungnahme gebeten wird, schloss sich der Ausschuss an. Die Petition ist somit erledigt.
Für Bürgermeister Dobler kam das Ergebnis nicht überraschend. „Wir haben natürlich vorher die Sachlage nach dem Meldegesetz überprüft“, sagt er. Deshalb sei er vor der Entscheidung des Petitionsausschusses auch „überhaupt nicht nervös“gewesen. Die Rechtslage sei von vornerein klar gewesen. Zudem habe die Gemeinde durch die Übernachtung Fahrtkosten gespart, und auch die Mitarbeiter hätten durch Wegfall der zeitintensiven Pendelei profitiert.