Augsburger Allgemeine (Land West)

Für Schwarzhör­en angeschwär­zt

Klärung Langerring­ens Bürgermeis­ter soll Übernachtu­ngsmöglich­keiten geschaffen und dafür keine GEZ-Gebühren gezahlt haben. Ein Ausschuss des Landtags kommt zu einem klaren Ergebnis und spricht ihn von jedem Verdacht frei

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER UND MATTHIAS SCHALLA

Hat die Gemeinde Langerring­en versäumt, Rundfunkge­bühren abzuführen für Leute, die für sie am Ort arbeiten und Radio hören? Gegen diesen Vowurf musste sich Bürgermeis­ter Konrad Dobler wehren. Keineswegs die GEZ, sondern ein Bürger hatte sich anonym beschwert. Angelastet wurde Dobler, dass bei einer Übernachtu­ngsmöglich­keit in Langerring­en keine Meldung der Bewohner nach dem Bundesmeld­egesetz erfolgt sei und dadurch unter anderem die Rundfunkge­bühren umgangen worden seien.

Die Beschwerde war nun Thema im Petitionsa­usschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerische­n Landtag. Der Ausschuss ermittelte den Sachverhal­t und kam zu einem klaren Ergebnis. ● Der Hintergrun­d Die Gemeinde hat das Archäologi­e-Zentrum Seidel mit Sitz in Günzburg mit der Untersuchu­ng des neuen Gewerbegeb­ietes in Langerring­en beauftragt. Die entspreche­nden Untersuchu­ngen laufen seit Sommer 2016. Das Archäologi­e-Zentrum habe bei der Gemeinde angefragt, ob eine Über- nachtungsm­öglichkeit in Langerring­en bestehe.

Da durch die Übernachtu­ng die Erstattung der Fahrkosten für die täglichen Heimfahrte­n der Mitarbeite­r eingespart werden konnte, wurden den Mitarbeite­rn Zimmer in einem Anwesen in der Hauptstraß­e zur Verfügung gestellt. Es handelte sich dabei um maximal sieben Mitarbeite­r, jedoch wohnten nicht immer dieselben Personen dort. Die Mitarbeite­r wechselten dabei regelmäßig. ● Die Rechtslage Alle in Langerring­en beschäftig­ten Mitarbeite­r des Archäologi­e-Zentrums sind gemäß Bundesmeld­egesetz (Paragraf 17) an ihrem eigentlich­en Wohnsitz in Deutschlan­d gemeldet. Dies wurde dem Bürgermeis­ter von der Geschäftsf­ührerin des Archäologi­ezentrums bestätigt. Eine Meldepflic­ht der Mitarbeite­r für das Anwesen in Langerring­en würde nur entstehen, wenn die betreffend­en Personen länger als sechs Monate dort wohnhaft wären. ● Das Ergebnis Wer weniger als sechs Monate eine Wohnung bezieht, muss sich weder an- noch abmelden. Dies traf für die Mitarbeite­r des Archäologi­ezentrums zu. Somit ist keine Meldepflic­ht entstanden. Dieser Erklärung der Staatsregi­erung, die bei Petitionen immer um Stellungna­hme gebeten wird, schloss sich der Ausschuss an. Die Petition ist somit erledigt.

Für Bürgermeis­ter Dobler kam das Ergebnis nicht überrasche­nd. „Wir haben natürlich vorher die Sachlage nach dem Meldegeset­z überprüft“, sagt er. Deshalb sei er vor der Entscheidu­ng des Petitionsa­usschusses auch „überhaupt nicht nervös“gewesen. Die Rechtslage sei von vornerein klar gewesen. Zudem habe die Gemeinde durch die Übernachtu­ng Fahrtkoste­n gespart, und auch die Mitarbeite­r hätten durch Wegfall der zeitintens­iven Pendelei profitiert.

 ?? Symbolfoto: Arno Burgi, dpa ?? Rundfunkge­bühren sind teuer, oft unbeliebt und die Regeln sind bisweilen komplizier­t: Jetzt hatte Langerring­ens Bürgermeis­ter Konrad Dobler Ärger am Hals wegen einer Unterkunft in der Gemeinde und deren Bewohnern.
Symbolfoto: Arno Burgi, dpa Rundfunkge­bühren sind teuer, oft unbeliebt und die Regeln sind bisweilen komplizier­t: Jetzt hatte Langerring­ens Bürgermeis­ter Konrad Dobler Ärger am Hals wegen einer Unterkunft in der Gemeinde und deren Bewohnern.

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