Augsburger Allgemeine (Land West)
Hitlergruß und ein Tritt ins Gesicht eines Polizisten
Polizeibeamte werden wegen einer Ruhestörung alarmiert. Nach deren Eintreffen eskaliert die Situation
Mit hängenden Schultern und nach vorn gesenktem Kopf sitzt der 35-Jährige auf der Anklagebank. Nur ungern erinnert sich der Mann an jenen verhängnisvollen Abend im Herbst zurück. „Peinlich“und „unangenehm“sei dem Angeklagten aus dem Kreis AichachFriedberg der Vorfall. Sein Verteidiger Klaus Rödl sprach gar von einem „verachtenswerten Vorfall“. Für einen Polizeibeamten endete der Einsatz im Raum Schwabmünchen schmerzhaft: Gehirnerschütterung, Schädel- und Nasenbeinprellung sowie tagelange Kopfschmerzen.
Der 35-Jährige war bei einem 32-jährigen Bekannten zu Gast, der Geburtstag feierte. Die Stimmung war gut, es floss reichlich Alkohol – Wodka, Whiskey und noch viele andere Schnäpse. Beide Männer, die nun als Angeklagte am Augsburger Amtsgericht sind, hatten knapp zwei Promille. Es wurde laut gefeiert, zu laut. Gegen 23 Uhr wurde sich bei der Polizei in Schwabmünchen über den Lärm beschwert.
Als die Polizisten eintrafen, beleidigte zuerst der 35-Jährige, dann der 32-Jährige die Beamten mehrfach. Doch vor allem der 35-Jährige geriet da erst richtig in Fahrt. Er zeigte den Polizisten den Hitlergruß und sagte „Sieg Heil“– obwohl er in diese Richtung nichts zu tun habe, wie er Gericht beteuerte. Als ihn die Polizeibeamten festnehmen wollten, wehrte er sich massiv. Im Dienstwagen trat er mit dem Fuß nach den Beamten und verletzte einen im Gesicht. Dieser forderte deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro. Noch während der Verhandlung schlossen die beiden einen Vergleich, der 35-Jährige muss den Betrag nun bis Ende des Monats überweisen. Der Angeklagte sprach davon, dass der Tritt gegen den Polizisten „vermutlich ein Reflex“war, da er Angst um seinen Fuß hatte. Dieser sei seit einem schweren Arbeitsunfall vor einigen Jahren massiv beschädigt. Seitdem versuche er sein Leben in geregelte Bahnen zu lenken, denn: Er hatte bis zu dem Unfall neun Einträge im Bundeszentralregister. In den vergangenen fünf Jahren sei er aber nicht mehr negativ aufgefallen.
Verteidiger Rödl bezeichnete die Tat als alkoholbedingten Ausreißer und eine Riesenportion Dummheit. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Staatsanwalt Martin Neumann hingegen forderte unter anderem wegen der gefährlichen Körperverletzung und des hohen Maßes an Aggressivität eine 18-monatige Gefängnisstrafe. Seiner Meinung nach sei das ein massiver Rückfall in vergangene Zeivor ten gewesen. Richter Ralf Hirmer verurteilte den 35-Jährigen zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen.
Mit einer deutlich milderen Strafe kam dagegen der nicht vorbestrafte 32-jährige Angeklagte davon. Unter anderem wegen der mehrfachen Beleidigungen muss er eine Geldstrafe von insgesamt 1400 Euro (70 Tagessätze zu je 20 Euro) zahlen. Mit diesem Urteil schloss sich Hirmer dem Antrag von Verteidiger Sascha Schnarr an. Staatsanwalt Neumann hatte hingegen eine doppelt so hohe Geldstrafe angeregt.